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Peter Beyer
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Frage von Joachim R. •

Frage an Peter Beyer von Joachim R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Beyer,

es geht um die am 29.06. verabschiedete Änderungen des Melderechtsrahmengesetzes, insbesonders um § 44, der die Herausgabe persönlicher Daten an Dritte regelt.

Der Entwurf vom November 2011 beinhaltete die Formulierung „[...] die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, die Daten nicht zu verwenden für Zwecke a) der Werbung oder b) des Adresshandels, es sei denn die betroffene Person hat in die Übermittlung für jeweils diesen Zweck eingewilligt.“

Die Gesetzesfassung vom 27. Juni 2012 lautet stattdessen: „Es ist verboten, Daten aus einer Melderegisterauskunft zu Zwecken der Werbung oder des Adresshandels zu verwenden, [...] wenn die betroffene Person gegen die Übermittlung für jeweils diesen Zweck Widerspruch eingelegt hat. Dies gilt nicht, wenn die Daten ausschließlich zur Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden.“

Entsprechend der Neufassung könnte sich jedes Unternehmen, das sich irgendwann bzw. irgendwo meine persönlichen Daten auch nur als Fragment = Namen, Wohnort "besorgt" hat, völlig ungehindert und durch das Gesetz legitimiert, Daten wie Geburtsdatum und Geburtsort das Geschlecht, die Konfession, selbstverständlich alle aktuellen Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung, Einzugsdatum und Auszugsdatum, Familienstand, zusätzlich bei Verheirateten Datum, Ort und Staat der Eheschließung sowie die Zahl der minderjährigen Kinder beschaffen.

Ich finde diese Regelung skandalös und unverantwortlich, wenn man sich gleichzeitig für den Datenschutz und gegen die ungehemmte Weitergabe dieser Daten ausspricht.

Ich möchte wissen, welche Position die SPD bzw. Sie persönlich in dieser Frage einnehmen.

Vielen Dank.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Reese,

vielen Dank für Ihre E-Mail. Ich danke Ihnen für Ihr Interesse an meiner Arbeit als CDU-Abgeordneter des Deutschen Bundestages. Ich möchte Sie bitten, mir Ihr Anliegen schriftlich mit Ihren vollständigen Kontaktdaten an mein Büro zu senden.

Sie werden Verständnis haben, dass ich auf Massenmailings, beziehungsweise Mails über ein Massenmedium nicht reagiere. In meinen Augen ist die von Ihnen gewählte Art mich anzusprechen sehr unpersönlich. Die von Ihnen gewählte Plattform, über die Sie mich ansprechen, bin ich nicht mehr bereit zu bedienen.

Ich bin jederzeit direkt ansprechbar für Menschen aus meinem Wahlkreis, ohne dass es einer dazwischengeschalteten anonymen Plattform bedarf . Ich nehme die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger sehr ernst. Sie werden Verständnis dafür haben, dass ich Zeit für den persönlichen Kontakt und konstruktive Anregungen von Menschen mit Gesicht, der anonymen Anfrage, vorziehe.

Wie gesagt, ich bin jederzeit gerne bereit Ihnen meine Sicht der Dinge persönlich zu erläutern. Des Weiteren bin ich für Anregungen und Ideen für meine Arbeit für Sie in Berlin immer offen.

Ich würde mich freuen von Ihnen zu hören.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Beyer MdB

Anmerkung der Redaktion
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