Frage an Peter Beyer von Udo K. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Beyer,
befürworten Sie die Aufwertung der Erziehungsleistungen älterer Mütter, indem Sie sich bei der Rente für die Anerkennung von drei Erziehungsjahren (bisher nur 1 Erziehungsjahr) auch für die Geburtsjahrgänge vor 1992 einsetzen, wozu sich die CDU bereits auf ihrem Bundesparteitag 2003 verpflichtet hat?
Mit freundlichem Gruß
Udo Kock
Sehr geehrter Herr Kock,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage zur Berücksichtigung der Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Die Anerkennung der Kindererziehungszeit als rentenrechtliche Zeit wurde 1986 von der CDU/CSU und FDP-Regierung unter der Führung von Dr. Helmut Kohl unter dem Schlagwort Babyjahr eingeführt und mit der Rentenreform 1992 ausgeweitet. Die Kindererziehungszeiten sind ein wesentlicher Baustein christlich-sozialer Politik, weil sie die Erziehungsleistung und den generativen Beitrag von Eltern für den Generationenvertrag honorieren.
Nach der gesetzlichen Definition sind Kindererziehungszeiten
- heute Zeiten der Erziehung eines jeden Kindes in dessen ersten drei Lebensjahren (mehrere Kinder werden hintereinander gerechnet, so dass die Kindererziehungszeit für Zwillinge 6 Jahre beträgt).
- Für Kinder, die vor dem 1. Januar 1992 geboren sind, beträgt die Kindererziehungszeit ein Jahr.
Die Kindererziehungszeit wird bei der Rentenberechnung rentenbegründend und rentensteigernd als Pflichtbeitragszeit gewertet. Damit wird sie bei der Rentenberechnung so behandelt, als hätte man in dieser Zeit durchschnittlich verdient. Hieraus errechnet sich je Kind ein monatlicher Zahlbetrag in Höhe von:
Daneben gibt es in der gesetzlichen Rentenversicherung weitere erhebliche Vorteile für Familien, darunter:
Vor 1992 geborene Kinder
West: 27,47 Euro
Ost: 24,37 Euro
Nach 1992 geborene Kinder
West: 82,41 Euro
Ost: 73,11 Euro
- Kinderberücksichtigungszeiten (10 Jahre je Kind)
- Fortführung der „Rente nach Mindesteinkommensregelung“ mit Besserbewertung von niedrigen Entgelten während Kinderberücksichtigungszeiten
- Hinterbliebenenrenten (insbesondere Große Witwenrenten),
- Kinderzuschläge bei Hinterbliebenenrenten,
- Erziehungsrenten,
- Haushaltshilfe und Kinderbetreuungskosten während der Teilnahme an Teilhabeleistungen,
- Kinderrehabilitationen,
- besonderer Leistungssatz beim Übergangsgeld.
Zurzeit wird innerhalb der Koalition darüber diskutiert, ob die Kindererziehungszeiten weiterentwickelt werden können. CDU/CSU und FDP haben in ihrem Koalitionsvertrag folgendes vereinbart:
„Wir werden im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten prüfen, wie wir die familienpolitische Komponente stärken und deshalb Erziehungsleistungen in der Alterssicherung noch besser berücksichtigen.“
Nun liegt ein weiterführender Beschluss des CDU-Parteitags von Leipzig 2011 vor, der an die Fraktion überwiesen wurde. Der Fraktionsvorsitzende, Volker Kauder, hat die Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gebeten, diesen Beschluss ergebnisoffen zu behandeln.
Derzeit laufen innerhalb der Fraktion unter Führung der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales umfassende Abstimmungsgespräche. Wir stehen der besseren Anerkennung der Erziehungsleistung von Familien bei der Rentenberechnung sehr aufgeschlossen gegenüber. Allerdings wird es entsprechend der Vorgabe aus dem Koalitionsvertrag auch um die Frage der Finanzierung gehen müssen. Nur wenn die Finanzierung geklärt ist, ist ein Ausbau möglich. Weil es sich bei der Anerkennung von Kindererziehungszeiten um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt, sollte aus meiner Sicht zuvor sichergestellt sein, dass ein möglicher Ausbau der Kindererziehungszeiten aus Bundesmitteln finanziert wird. Nicht zuletzt aufgrund der noch offenen Finanzierungsfrage liegt noch kein genaues Konzept vor, ob und wie die Kindererziehungszeiten ausgeweitet werden könnten. Der weitere Verlauf der Gespräche bleibt abzuwarten.
Ich bleibe am Thema dran und werde Ihre Bedenken mit in meine Abstimmungsentscheidung einfließen lassen.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Beyer MdB