Frage an Peter Beyer von Andrea F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Beyer,
was halten Sie von der EU?
Die EU ist eine Nichtregierungsorganisation und kein Staat. Nach wiki (
http://de.wikipedia.org/wiki/Drei-Elemente-Lehre )
gehört zu einem Staat ein Staatsgebiet, ein Staatsvolk und Staatsgewalt. Fehlt eines der Elemente, so ist das "Gebilde" kein Staat. Der EU hat weder ein Staatsvolk noch ein Staatsgebiet. Wollte die EU ein Staatsvolk, müsste sie die Bevölkerung in einer Volksabstimmung dazu befragen. Wenn wir uns auf deutschem Staatsgebiet befinden, kann hier wohl kaum ein EU-Staatsgebiet sein. Das erscheint logisch. Nur ein Staat kann die Hoheit über ein bestimmtes Hochheitsgebiet ausüben und nicht zwei oder mehr Staaten.
Somit ist die EU kein Staat, sondern eine Nichtregierungsorganisation (NGO), siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Nichtregierungsorganisation
Laut wiki (http://de.wikipedia.org/wiki/Beh%C3%B6rde) ist eine Behörde eine staatliche Einrichtung, welche Aufgaben der Verwaltung eines Staates wahrnimmt. Da die EU kein Staat ist, hat die EU auch keine Behörden, keine Ämter und auch keine Beamte. Beamte sind Diener des Staates, welche besondere hochheitsrechtliche Aufgaben übernehmen dürfen. Es gibt daher auch keine EU-Beamte. Die EU kann daher auch keine Gesetze erlassen, siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz Nur staatliche Organe können Gesetze erlassen.
Die EU kann daher weder Gesetze erlassen, noch kann sie die Nationalstaaten zwingen ihre formulierten "Gesetze" in nationales Recht umzusetzen. Dennoch unterwerfen sich die Nationalregierungen in Europa dieser Nichtregierungsorganisation (NGO). Die deutsche Bevölkerung hat den Mitgliedern des Bundestages die Vertretungsvollmacht übertragen. Die Abgeordneten haben zugesichert, dass sie Schaden vom deutschen Volke abwenden werden und dennoch unterstellen sie den Nationalstaat einer NGO.In meinen Augen ist das Landesverrat.
Wie denken Sie darüber und was wollen Sie dagegen unternehmen?
Sehr geehrte Frau Fritsche,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Wiewohl ich Ihre dezidierte EU-Kritik nicht teile, habe ich Ihre Ausführungen mit großem Interesse gelesen. Denn es gibt natürlich ein Spannungsfeld der Zuständigkeiten und Kompetenzen zwischen nationaler und europäischer Ebene. Erlauben Sie mir, dass ich Ihnen exemplarisch zwei Punkte nenne, die ich in diesem Zusammenhang für ganz wesentlich halte – einerseits die Direktwahl der EU-Parlamentarier und andererseits die Entscheidungen unseres Bundesverfassungsgerichts, das sich immer wieder mit der Abgrenzung zwischen Bundesebene und Europäischer Union befasst hat.
Bereits 1979 wurden die ersten Direktwahlen zum Europäischen Parlament durchgeführt. Seitdem finden alle fünf Jahre allgemeine, unmittelbare, freie und geheime Wahlen statt, zuletzt vom 4. bis 7. Juli 2009. Die demokratische Legitimation des Europäischen Parlaments ist also unmittelbar auf die Willensäußerung der Bürgerinnen und Bürger zurückzuführen. Die Kompetenzen des Europäischen Parlaments sind in den zurückliegenden Jahrzehnten mehrfach, zuletzt durch den Vertrag von Lissabon, ausgeweitet worden. Das betrifft insbesondere die Kontrollfunktion über die Europäische Kommission und den Rat der Europäischen Union.
Das Bundesverfassungsgericht hat es in der Vergangenheit stets vermocht, die Abgrenzung zwischen nationaler und europäischer Ebene unter Wahrung der Vorgaben des Grundgesetzes zu ziehen. So hat sich das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 30.6.2009 zum Vertrag von Lissabon ausdrücklich vorbehalten, Handlungen der europäischen Organe daraufhin zu überprüfen, ob sie den Ermächtigungsrahmen, den ihnen die Mitgliedstaaten eingeräumt haben, auch einhalten. Kontrolle des Handelns der EU-Organe ist also - auch von dieser Warte aus - gewährleistet.
Selbstverständlich, das räume ich ein, bestehen in der Europäischen Union noch Defizite. Auch der Vertrag von Lissabon war am Ende ein Kompromisswerk. Dennoch bin ich überzeugt, dass die Vorteile bei weitem überwiegen. Das hat nicht zuletzt die Bewältigung der internationalen Finanzkrise gezeigt.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Beyer, MdB