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Peter Beyer
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Frage von Wolfgang K. •

Frage an Peter Beyer von Wolfgang K. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Beyer,

das BVG hat im Rahmen der Prüfung des Lissabon-Vertarges festgelegt, dass erst das Parlament einzuschalten ist, bevor EU-Regelungen zugestimmt wird, die die nationalen Interessen betreffen.
Der Umgang mit den bei s.w.i.f.t. einlaufenden Daten, also Ihre und meine, dürften wohl ein nationales Anliegen sein.

Warum haben Sie nicht dafür gesorgt, dass zunächst die Zustimmung des Parlamentes eingeholt wird, bevor eine Zustimmung für Deutschland bei der EU abgegeben wird?
Liegt hier eine Missachtung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes durch die Bundesregierung vor?
Und werden die Amerikaner auch von ihren Bürgern alle Daten der EU zur Verfügung stellen?

Mit freundlcihen Grüßen

Wolfgang Koch

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Koch,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage vom 3. Dezember 2009 hinsichtlich des SWIFT-Abkommens.

Aus meiner Sicht liegt keine Missachtung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vor.

Beste Grüße

Peter Beyer MdB

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