Frage an Peter Bauer von Guido L. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Bauer,
Sie gehören bekanntlich dem "Modellbau"-Untersuchungsausschuss im bayrischen Landtag an (siehe https://www.bayern.landtag.de/parlament/gremien/untersuchungsausschuesse/untersuchungsausschuss-modellbau/ ).
Der stellvertretende Ausschuss-Vorsitzende ist Dr. Florian Herrmann (MdL, CSU) aus Freising.
Dr. Herrmann äußerte im November 2014 öffentlich "Der Untersuchungsausschuss wäre eigentlich nicht nötig" (siehe http://www.welt.de/regionales/bayern/article134814214/Ein-Ministeramt-ist-wirtschaftlich-nicht-lohnend.html im Abschnitt "Haderthauer kritisiert Untersuchungsausschuss").
Außerdem ist bekannt, dass sich Dr. Herrmann vor ca. fünf Wochen auf einem CSU-Ball in Ingolstadt (siehe http://www.csu.de/verbaende/kv/ingolstadt/termine/januar-2015/schanzer-nacht-2015/ ) mit Frau Haderthauer ganz offensichtlich vergnügt hatte ( siehe z.B. http://www.sueddeutsche.de/bayern/affaere-um-haderthauer-tanz-mit-dem-untersuchungsgegenstand-1.2331999 ), was er grundsätzlich darf und was natürlich strafrechtlich nicht relevant ist.
Meine Fragen:
- Teilen Sie meine Auffassung, dass man Dr. Herrmann wegen seines m.E. offensichtlichen Nicht-ernst-nehmens seiner Aufklärungspflicht, Zweifeln an seinem Willen zur Objektivität und wegen Befangenheit (Stichwort: "Schanzer Nacht") aus dem U.A. ausschließen müsste?
- Teilen Sie meine Auffassung, dass es Herrn Dr. Herrmann ganz offensichtlich an der gegenüber dem "Untersuchungsgegenstand" gebotenen Distanz fehlt?
- Ist absehbar, wann Frau Christine Haderthauer (MdL) und Herr Dr. Hubert Haderthauer ((ehemaliger?) Arzt im mehreren forensischen Kliniken in Bayern) vor den U.A. geladen wird (ich beabsichtige, als Zuhörer zum öffentlichen Teil der Sitzung zu kommen)?
- Ist Ihrer Auffassung nach eine vertrauensvolle Zusammenarbeit im UA mit Herrn Dr. Herrmann überhaupt (noch) möglich?
Für Ihre baldige Antwort im Voraus herzlich dankend verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen aus Eching (Lkr. Freising)
Guido Langenstück
Sehr geehrter Herr Langenstück,
für Ihre Anfrage und Ihr hierdurch dokumentiertes Interesse an der Arbeit des Untersuchungsausschusses "Modellbau" danke ich Ihnen vielmals. Es tut mir leid, dass ich erst jetzt Gelegenheit finde, Ihnen zu antworten.
Zu Ihren Fragen:
Gemäß Artikel 5 Absatz 1 des Gesetzes über die Untersuchungsausschüsse des Bayerischen Landtags ist ein Ausscheiden eines Ausschussmitglieds nur für den Fall vorgesehen, dass dieses an einer Handlung oder Unterlassung beteiligt war, die Gegenstand der Untersuchung ist. Hierfür dürften in dem von Ihnen angesprochenen Fall keine Anhaltspunkte vorliegen.
Eine gesetzliche Grundlage für die Möglichkeit eines Ausscheidens oder eines Ausschlusses von Ausschussmitgliedern aus anderen Gründen ist mir nicht bekannt. Artikel 5 Absatz 2 des genannten Gesetzes bestimmt vielmehr ausdrücklich, dass die Ihrerseits offenbar angedachten weitergehenden Vorschriften (§§ 22 ff der Strafprozessordnung) über die Ablehnung und Ausschließung von Richtern auf Ausschussmitglieder keine Anwendung finden.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich mich darüber hinaus zum Verhalten anderer Ausschussmitglieder, welches durch den jeweiligen persönlichen Stil und das Selbstverständnis als Volksvertreter im Allgemeinen sowie die Intensität eines etwaigen Aufklärungsinteresses im Besonderen auf sehr unterschiedliche Weise geprägt sein mag, an dieser Stelle nicht äußern möchte.
Auch zu Ihrer Frage nach der Möglichkeit einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem stellvertretenden Ausschussvorsitzenden möchte ich mich auf die allgemeine Antwort beschränken, dass im Bereich politischer Arbeit - nicht anders als im sonstigen täglichen Leben - die Entstehung und der Fortbestand von Vertrauen durch eine Vielzahl von Umständen beeinflusst werden und somit "variable Größen" sind.
Sie dürfen jedenfalls davon ausgehen, dass nach meinem Verfassungsverständnis eine vorurteilsfreie, umfassende Klärung der im Raum stehenden Vorwürfe im Interesse der Allgemeinheit absoluten Vorrang hat und eine sorgfältige Erfüllung des Untersuchungsauftrags gemäß dem Landtagsbeschluss vom 27.11.2014 auf der Grundlage meines gegenwärtigen Erkenntnisstands mehr denn je geboten erscheint.
Derzeit ist noch nicht absehbar, ob und ggf. wann Frau Christine Haderthauer und Herr Dr. Hubert Haderthauer vor den Untersuchungsausschuss geladen werden. Mit einer etwaigen Vernehmung ist nicht vor Juni 2015 zu rechnen. Sie können die geplanten Sitzungstermine jederzeit der Internetseite des Bayerischen Landtags unter http://www.bayern.landtag.de entnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. (Univ.Lima) Dr. Peter Bauer, MdL