Sehr geehrter Herr Aumer, was können wir gegen den WHO- Pandemievertrag machen? Deutschland muss autonom, souverän bleiben! Ich befürchte eine "Gesundheitsdiktatur" durch die WHO! Wofür stehen Sie?
Informationen zum geplanten Vertrag habe ich gelesen bei Frau Dr. jur. Silvia Behrendt. Sie leitet die Organisation Global Health Responsibility. Auch der Ärztliche Berufsverband Hippokratischer Eid hat eine Unterschriftenaktion gegen den WHO-Vertrag gestartet.
Sehr geehrte Frau D.,
vielen Dank für Ihre Nachricht, in der Sie Stellung zu aktuellen Fragen rund um die Weltgesundheitsorganisation (WHO) nehmen. Auch mich beschäftigen das Thema Globale Gesundheit und damit auch die WHO intensiv, denn das Engagement der internationalen Gemeinschaft für die globale Gesundheit ist eines der zentralen Themen unserer Zeit.
Durch die Gründung der WHO als Sonderorganisation der Vereinten Nationen brachte die Staatengemeinschaft bereits 1948 zum Ausdruck, dass eine Zusammenarbeit im Bereich Gesundheit und damit eine Koordinierung des internationalen öffentlichen Gesundheitswesens vor großer Bedeutung ist. Die WHO ist keine Nichtregierungsorganisation. Die Mitgliedschaft in der WHO steht allen Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen offen. Die WHO zählt heute 194 von 195 möglichen Mitgliedstaaten – das zeigt die Bedeutung und Wichtigkeit, die ihr über alle Regionen und Kontinente hinweg beigemessen wird.
In unserer globalen Welt wird es immer wieder globale Gesundheitsherausforderungen geben, z.B. durch übertragbare Krankheiten, die vor Grenzen keinen Halt machen. Für diese müssen wir gewappnet sein, da sie nur durch abgestimmtes Handeln eingedämmt werden können. Eine handlungsfähige WHO ist für eine langfristige Strategie gegen künftige Gesundheitsbedrohungen von essenzieller Bedeutung. Die Mitgliedstaaten der WHO haben sich deshalb zu einer Änderung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IHR) aufgrund der Covid-19 Pandemie entschieden. Die IHR zu erneuern sowie einen Pandemievertrag zu erarbeiten, liegt auch in unserem Interesse.
Ziel soll die Verhinderung von globalen Gesundheitskrisen und die Verbesserung der weltweiten Koordinierung bei der Bewältigung von Gesundheitskrisen unter dem Dach der WHO sein. Das dafür neu geschaffene Verhandlungsgremium soll der 77. Weltgesundheitsversammlung in diesem Jahr ein Ergebnis zur Beschlussfassung vorlegen. Damit ist aber kein Automatismus verbunden, denn gemäß Artikel 19 der WHO-Verfassung treten Verträge und Abkommen für jeden Mitgliedstaat erst dann in Kraft, wenn er sie in Übereinstimmung mit seinen verfassungsrechtlichen Bestimmungen ratifiziert hat.
Die ursprünglichen Internationalen Gesundheitsvorschriften wurden bereits mehrmals überarbeitet. 1969 (als sie zu Internationalen Gesundheitsvorschriften wurden), 1981, 2014 und 2022. Der aktuelle Prozess ist also kein Novum. In der dritten Diskussionsrunde im April 2023 wurden rund 300 Änderungen in kritischen Bereichen, wie Kernkapazitäten für Überwachung und Reaktion, sowie Zusammenarbeit und Unterstützung unter den 194 Mitgliedsstaaten der WHO debattiert.
Eine bessere und verlässlichere finanzielle Ausstattung der WHO durch die Anhebung der zweckungebundenen Mitgliedsbeiträge unterstütze ich. Denn ein höheres Engagement der Mitgliedstaaten stärkt auch die Unabhängigkeit der WHO von privaten Geldgebern. Die WHO muss durch das Pandemieabkommen handlungsfähiger werden, wobei ihre Befugnisse klar abgegrenzt und die zentrale Rolle der Mitgliedsstaaten und die Rechte der Bürger gewahrt sein sollen. Darüber hinaus erwarten wir als CDU/CSU-Fraktion von der Bundesregierung, dass sichergestellt wird, dass die Umsetzung des Abkommens in Übereinstimmung mit den nationalen Gesundheitspolitiken der Mitgliedsstaaten erfolgt und einzelstaatliche Souveränitätsrechte vollumfänglich bestehen bleiben.
Daher fordern wird Bundesregierung auf, auf eine enge Abstimmung zwischen dem Globalen Pandemieabkommen und den Internationalen Gesundheitsvorschriften zu dringen und sich konsequent dafür einzusetzen, den sogenannten One-Health-Ansatz zu verankern, da nur die zusammenhängende Betrachtung der Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt einen nachhaltigen und ganzheitlichen Gesundheitsbegriff darstellt. Außerdem soll aktiv gegen die negativen Auswirkungen von gesundheitsbezogenen Fehlinformationen und Hassreden, besonders in sozialen Medien, vorgegangen werden.
Am 22. Februar 2024 hat der Deutsche Bundestag unseren Antrag mit den Forderungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu diesem Thema in erster Lesung beraten. Den Antrag habe ich Ihnen beigefügt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Peter Aumer