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Peter Aumer
CSU
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Frage von Heidi E. •

Frage an Peter Aumer von Heidi E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Herr Aumer, wie wollen Sie das Problem des unkontrolliert ankommenden Flüchtlingsstroms stoppen?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau E.,

anbei die Eckpunkte meiner Partei zur Flüchtlingspolitik:

Die Situation von 2015 darf sich nicht wiederholen. Wir geben den Menschen die Garantie, dass sich der Zustand vom Herbst 2015 nicht wiederholen wird. Die CSU hat dazu einen effektiven Maßnahmenplan. Wir arbeiten konsequent daran, dass die Migrationszahlen auf niedrigem Niveau bleiben. Der Staat muss aber gerüstet sein, falls der Migrationsdruck wieder ansteigen sollte. Wir verstärken unser Engagement bei der Fluchtursachenbekämpfung. Die Balkanroute muss geschlossen bleiben und es dürfen keine neuen Routen entstehen. Europa muss Abkommen nach dem Vorbild des EU-Türkei- Abkommens auch mit anderen Ländern in der Region und im nördlichen Afrika schließen. Ein wirksamer Grenzschutz ist essentiell. Im Notfall muss, wie seit langem gefordert, mit Transitzentren im Grenzbereich die Begrenzung sichergestellt werden.

Wir schützen Menschen, die vor Krieg, Gewalt oder Verfolgung fliehen. Wirklich Schutzbedürftige können bei uns auf Hilfe zählen. Bayern hat bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise mit den vielen ehrenamtlichen Helfern und dem Engagement der Kommunen eine einzigartige Visitenkarte der Humanität abgegeben. Wir wollen, dass Schutzbedürftige künftig in der EU fair verteilt werden. Dies kann nur durch gemeinschaftliche Kontingente der Staatengemeinschaft erfolgen. Innerhalb Europas sollen sich alle Staaten auf Basis einheitlicher Asylgesetzgebung und gemäß ihrer Leistungsfähigkeit einbringen.

Der größte Akt der Humanität ist eine wirkungsvolle Fluchtursachenbekämpfung. Damit wir wirklich Schutzbedürftigen helfen können, muss die Bekämpfung von Fluchtursachen vorrangiges Ziel deutscher Außen- und Entwicklungspolitik sein. Wir wollen Länder in den Krisenregionen stärker unterstützen, damit sich die Menschen gar nicht erst auf den gefährlichen Weg zu uns machen. In den Heimatländern und Anrainerstaaten müssen Perspektiven für Flüchtlinge und die einheimische Bevölkerung geschaffen werden.

Deutschland braucht eine Obergrenze für Flüchtlinge. Die seit langem geforderte Obergrenze von 200 000 Flüchtlingen pro Jahr für Deutschland ist notwendig, um eine gelingende Integration zu gewährleisten. Unsere Aufnahmefähigkeit ist nicht grenzenlos. Unsere Verantwortung ist eine doppelte: gegenüber unserer heimischen Bevölkerung und gegenüber den wirklich schutzbedürftigen Flüchtlingen. Beidem können wir nur gerecht werden, wenn die Flüchtlingszahlen in unserem Land nachhaltig begrenzt werden. Nur mit einer Begrenzung wird Integration gelingen, nur mit einer Begrenzung wird sich die Sicherheitslage nicht weiter verschärfen und nur mit einer Begrenzung werden wir die Akzeptanz der einheimischen Bevölkerung erhalten. Es ist deshalb unsere Pflicht, eine Überlastung von Staat und Solidargemeinschaft zu verhindern.

Wir wollen den Familiennachzug begrenzen. Ein Grundsatz des Asylrechts ist es, Familien nicht zu zerreißen. Wer als anerkannter Asylbewerber ein dauerhaftes Bleiberecht hat, kann seine Familie nachholen. Unter Familiennachzug verstehen wir die Kernfamilie aus Vater, Mutter und minderjährigen Kindern. Für Flüchtlinge mit nur vorübergehendem Schutzrecht soll es über 2018 hinaus bei der Aussetzung des Familiennachzugs bleiben.

Es ist die ureigene Aufgabe eines jeden Staates, seine Grenzen zu sichern. Jeder Staat hat das souveräne Recht zu bestimmen, wer ins Land darf und wer nicht. Wir dulden keine illegalen Grenzübertritte. Im Interesse unserer Bürger und unserer Sicherheit müssen wir wissen, wer sich bei uns aufhält. Dafür sind strikte und effektive Einreisekontrollen erforderlich. Solange der Schutz der EU-Außengrenzen nicht funktioniert, ist weiterhin die Kontrolle der deutschen Binnengrenzen erforderlich.

Wer nicht bleiben darf, muss gehen. Illegale Einwanderung muss unterbunden werden. Wer kein Bleiberecht hat, muss das Land verlassen. Abgelehnte Asylbewerber müssen so rasch wie möglich in ihre Heimatstaaten zurückkehren. Rückführungen müssen bundesweit koordiniert und mit aller Konsequenz vollzogen werden. Rückführungen dürfen nicht daran scheitern, dass Herkunftsstaaten sich weigern, ihre Landsleute zurückzunehmen. Unser Ansatz ist, rücknahmewillige Staaten zu unterstützen und Anreize zur Rücknahme zu schaffen. Wer bei der Rückübernahme kooperiert, erhält beispielsweise Mittel der Entwicklungszusammenarbeit für Projekte, die vor Ort Bleibeperspektiven schaffen. Die Liste der sicheren Herkunftsstaaten muss erweitert werden. Die Blockade von Rot-Grün bei den Maghreb-Staaten muss beendet werden.

Asyl heißt Schutz auf Zeit. Wenn der Fluchtgrund entfällt, müssen Asylsuchende in ihre Heimatländer zurückkehren. Wir wollen die freiwillige Rückkehrbereitschaft erhöhen. Wir haben ein Rückführungsprogramm mit attraktiven Angeboten für freiwillige Rückkehrer aufgelegt. Wir werden weiterhin bei der Jobvermittlung oder bei Existenzgründungen im Herkunftsland unterstützen. Ihre bei uns erworbenen beruflichen Fähigkeiten können sie in der Heimat sehr gut einsetzen. Wer nach Wegfall des Fluchtgrundes nicht freiwillig zurückkehrt, den müssen wir konsequent zurückführen.

Asylmissbrauch wirksam bekämpfen. Wir müssen dafür sorgen, dass sich Asylbewerber nicht unrechtmäßig Leistungen erschleichen. Jeder muss persönlich angehört und genauestens überprüft werden. Es darf nicht sein, dass sich Asylbewerber unter falschem Namen in mehreren Städten anmelden. Mehrfachidentitäten darf es im Asylverfahren nicht geben. Wir müssen unsere Behörden zu einem effektiven Datenabgleich ertüchtigen.

Wer straffällig wird, verliert sein Gastrecht. Wer Gastrecht genießt, muss sich entsprechend benehmen. Wer in Deutschland straffällig wird, hat sein Gastrecht verwirkt und muss konsequent abgeschoben werden. Wir wollen keinen Import von Kriminalität. Gewalttätige Konflikte der Heimatländer dürfen nicht nach Deutschland importiert und hier ausgetragen werden.

Keine Einwanderung in unsere Sozialsysteme. Eine Zuwanderung in die Sozialsysteme akzeptieren wir nicht. Zuwanderung darf nicht zu Lasten derjenigen gehen, die schon lange in unser Sozialsystem einzahlen. Wir brauchen schärfere Zugangsregeln für Sozialleistungen, die Karenzzeiten vorsehen. Für Menschen, die die überwiegende Zeit ihres Erwerbslebens nicht in Deutschland verbracht und dadurch hierzulande weder Steuern noch Sozialversicherungsbeiträge eingezahlt haben, dürfen Leistungen der Grundsicherung im Alter nicht uneingeschränkt gewährt werden. Den ungerechten Kindergeldtransfer ins Ausland müssen wir beenden. Wir wollen das Kindergeld für in der Heimat lebende Kinder von EU-Ausländern kürzen und dem Niveau des Herkunftslandes anpassen.

Wir ordnen und steuern mit einem Fachkräfte-Zuwanderungsgesetz. Deutschland kann nur eine begrenzte Zahl an Zuwanderern verkraften. Ein Einwanderungsgesetz, das ungehemmte Zuwanderung bedeuten würde, lehnen wir deshalb entschieden ab. Wir müssen selbst entscheiden können, wer zu uns passt und wen wir brauchen. Wir wollen mit einer Neuausrichtung unseres bisher geltenden Aufenthaltsrechts den Bedarf an Fachkräften besser steuern: Zuwanderer, die gebraucht werden, einen gültigen Arbeitsvertrag haben, ihren Lebensunterhalt selbst verdienen und sich kulturell gut integrieren lassen. Steuerung und Begrenzung bei der Zuwanderung sind Voraussetzung für gelingende Integration.

Mit besten Grüßen
Peter Aumer

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