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Frage von Gisela B. •

Frage an Peter Altmaier von Gisela B. bezüglich Verbraucherschutz

Betr.: Entlastung für Nachtstromheizungen

Sehr geehrter Herr Altmaier,

leider haben Sie meine Frage vom 13.10.12 bisher nicht beantwortet, deshalb möchte ich heute noch einmal nachfragen:

Ist eine steuerliche Entlastung für Menschen geplant, die auf Nachtstromheizungen angewiesen sind und dadurch leider einen sehr hohen Stromverbrauch haben? Unternehmen mit besonders hohem Stromverbrauch werden schließlich auch entlastet - für betroffene Bürger müsste gerechterweise dasselbe gelten.

In der Hoffnung auf eine positive Antwort

Gisela Brünner

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Dr. Brünner,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 13.10.2012 und ihren Hinweis auf die erheblichen finanziellen Belastungen durch steigende Energiepreise, die Ihnen u.a. auch durch die Förderung der erneuerbaren Energien über das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) entstehen. Auch andere Bürger haben ähnliche Hinweise bzw. Kritik geäußert. Ich nehme diese Hinweise sehr ernst.

Die elektrische Speicherheizung fand ihre Verbreitung vor allem dadurch, dass konventionelle Grundlastkraftwerke nachfrageunabhängig Tag und Nacht die gleichen Strommengen einspeisten. Für die nächtlichen Überschüsse musste eine neue Nachfrage generiert werden, die dann über die Nachtstromspeicherheizungen von Seiten der Energiewirtschaft, insbesondere in der Nähe von Kohlekraftwerken ("Kohle per Draht"), massiv beworben wurde.

Seit der Liberalisierung der Energiewirtschaft Ende der 90er Jahre haben sich die Rahmenbedingungen für die Versorgung mit Elektrizität jedoch grundlegend geändert. Physikalisch identischer Strom wird nunmehr ökonomisch, ökologisch und im Zeitgang differenziert weit über die Landesgrenzen hinaus gehandelt. Hinzu kommt, dass in Zeiten wachsender Energieverknappung der Einsatz von Strom zu Heizzwecken nach Möglichkeit vermieden werden sollte, da dies insbesondere in schlecht isolierten Gebäuden eine Verschwendung der hochwertigsten vom Menschen nutzbaren Energieform (Exergie) für niederwertige Zwecke (Wärmeerzeugung, Anergie) bedeutet.

Strom aus Solar- oder Windanlagen kann nur einen geringen Teil des Strombedarfs elektrischer Nachtstromspeicherheizungen decken, so dass der größte Teil des Strombedarfs aus konventionellen Kraftwerken (Kohle, Kernenergie) bereitgestellt werden muss, was die Nachfrage nach dieser Art der Stromerzeugung wiederum erhöhen würde.

Darüber hinaus verbrauchen Nachtstromspeicherheizungen an besonders kalten Tagen auch tagsüber Strom, d.h. sie erhöhen dann die Höchstlast sowie den Kraftwerksbedarf und erhöhen die Gefahr eines "black outs", d.h. eines Zusammenbruchs der Stromversorgung. Auch aus diesem Grund hat der Gesetzgeber bereits beim Einstieg in die ökologische Steuerreform festgestellt, dass elektrische Speicherheizungen - trotz der vermeintlichen quasi Null-Emissionen im Gebäude - die mit Abstand klimaschädlichste Art zu heizen ist. Zudem schneiden Nachtstromspeicherheizungen bei einem Wärmevollkostenvergleich gegenüber Heizungen auf der Basis anderer Energieträger am schlechtesten ab. Aus diesen Gründen ist eine Förderung elektrischer Speicherheizungen tatsächlich nicht wünschenswert.

Die Bundesregierung hat darum bereits im Jahr 2009 eine Außerbetriebnahmeregelung für Nachtstromspeicherheizungen in die Energieeinsparverordnung aufgenommen. Dem hohen Aufwand bei der Umstellung auf ein umweltfreundliches Heizsystem entsprechend ist diese Außerbetriebnahmeregelung langfristig angelegt. Danach dürfen vor dem 1. Januar 1990 eingebaute Nachtstromspeicherheizungen in Wohngebäuden mit mehr als fünf Wohneinheiten nach dem 31. Dezember 2019 nicht mehr betrieben werden. Später eingebaute Nachtstromspeicherheizungen dürfen nach Ablauf von 30 Jahren nach Einbau nicht mehr betrieben werden.

Die Bundesregierung fördert den Austausch von Nachtstromspeicherheizungen im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms der Kreditanstalt für Wiederaufbau (Programm "Energieeffizient Sanieren"). Daneben wird im Marktanreizprogramm (MAP) für erneuerbare Energien im Wärmemarkt die Umstellung der Heizung auf erneuerbare Energien mit Investitionszuschüssen über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert. Dabei kann u.a. eine Bonus-Förderung i.H.v. 500 Euro ("Kesseltauschbonus") zusätzlich zu der Basis-Förderung für die Errichtung von Solarkollektoranlagen gewährt werden, falls gleichzeitig der bisherige Wärmeerzeuger (z.B. eine Nachtstromspeicherheizung) durch einen Öl- oder Gasbrennwertkessel ersetzt wird. Daneben kann auch ein Kombinationsbonus für die gleichzeitige Errichtung von zwei verschiedenen Erneuerbare-Energien-Anlagen (d.h. Solar- plus Biomasseanlage oder Solar- plus Wärmepumpenanlage) gewährt werden. Damit stehen ausreichend Fördermöglichkeiten für eine Umrüstung von Nachtstromspeicherheizungen auf umweltfreundliche Systeme zur Verfügung.

Weitere Hinweise zur MAP-Förderung finden Sie in der Broschüre: "Energiewende mitgestalten - Heizung auf erneuerbare Energien umstellen und staatliche Förderung erhalten", online unter: http://www.bmu.de/energiewende/downloads/publ/49218.php.

Um kurzfristig Energieeinsparpotentiale durch den Ersatz von elektrischem Strom im Raumwärmebereich effektiv zu nutzen, empfehle ich Ihnen eine Studie, die Sie auch auf der Webseite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit unter folgendem link finden: http://www.bmu.de/energieeffizienz/downloads/doc/39929.php. Wenn Sie von Ihrem Lokalversorger Nachtspeicherstrom beziehen, sind Sie nicht an dessen Tarife für Haushaltsstrom gebunden. In der Regel wird der Stromverbrauch über einen separaten Stromzähler berechnet, somit können Sie für den übrigen Strom - der über einen separaten Zähler abgerechnet wird - den Stromanbieter wechseln. Sie beziehen dann also Strom von zwei verschiedenen Anbietern. Hieraus können sich erhebliche Einsparvorteile ergeben, da der regionale Stromversorger nicht unbedingt auch der günstigste Anbieter ist.

Ich möchte Ihnen versichern, dass der Bundesregierung die weitere Entwicklung der Kosten ein sehr großes Anliegen ist, darum widmen wir uns u. a. im Rahmen zahlreicher Forschungsaktivitäten und im Rahmen der in diesem Jahr gestarteten Plattform Erneuerbare Energien diesen Fragen und lassen deren Ergebnisse in ggf. in die nächste EEG-Novelle mit einbeziehen.

Ich freue mich daher sehr über Ihr Engagement und hoffe, dass Sie dem
Thema auch weiterhin mit Interesse verbunden bleiben.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Altmaier, MdB