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Frage von Jens A. B. •

Frage an Peter Altmaier von Jens A. B. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Altmaier,

Sie wollen laut aktuellen Nachrichten den "explodierenden Stromkosten" für Geringverdiener mit Wohlfahrtsverbänden und staatlichen (also steuerfinanzierten) Zuschüssen entgegenwirken (TV-Nachrichten vom 3.6.2012).

"Explodierende Stromkosten" bedeutet aber für mich zunächst einmal "explodierende Rechnungen hauptsächlich der großen Stromkonzerne", die in der Vergangenheit von der deutschen Regierung den Bau von (oft als unwirtschaftlichen bezeichneten) AKWs inklusive allen Kollateralkosten wie Endlagerung und Polizeieinsätze faktisch geschenkt bekommen haben.
Und diese haben jetzt plötzlich, obwohl sie seit langem steigende Rekordgewinne machen, kein Geld mehr für neue Stromtrassen?

Ich habe folgende Fragen an Sie:

1. Sind in der Rechnung der "explodierenden Kosten" für erneuerbare Energien die tatsächlichen Kosten der Atomkraft als Vergleich enthalten (wie z.B. hier beschrieben: http://www.wdr.de/tv/quarks/sendungsbeitraege/2010/1109/007_asse.jsp )?
2. Wieviel Eurocent kostet eine Kilowattstunde Atomstrom inklusive dieser Posten ohne jedwede Förderungen im Gegensatz zu einer Kilowattstunde Ökostrom? Greenpeace kam hier mal auf 48ct für den Endverbraucher, vgl. auch http://blog.greenpeace.de/blog/2011/04/11/atomstrom-ist-nicht-billiger/ .
3. Auch wenn dies streng genommen nicht Ihr Ressort ist: Warum hat die Bundesregierung 135 Millionen Euro übrig etwa für das Sponsoring von U-Booten ( http://www.spiegel.de/politik/ausland/israelische-atomwaffen-auf-u-booten-aus-deutschland-a-836645.html ), aber kein Geld für die Energiewende? Wie passt das zusammen?

Ich bedanke mich im voraus für Ihre Antwort!

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Benecke,

vielen Dank für Ihre Fragen vom 3. Juni 2012, welche ich hiermit gerne beantworte.

Gleich eingangs bitte ich jedoch um Verständnis, dass ich Sie im Hinblick auf Frage 3 aufgrund fehlender fachlicher Zuständigkeit bitte, sich an das zuständige Fachministerium zu wenden.

Ihre ersten beiden Fragen beziehen sich auf die „tatsächlichen Kosten“ der Stromerzeugung aus Kernenergie. Sie weisen darauf hin, dass sich die Kosten unterschiedlicher Energieträger und Kraftwerke in gesamtwirtschaftlicher Sicht nur dann korrekt miteinander vergleichen lassen, wenn auch die sog. externen Kosten berücksichtigt werden. Dies sei bislang noch nicht im erforderlichen Umfang geschehen.

Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen in der Tat, dass die Strompreise derzeit nicht in vollem Umfang die externen Kosten der Stromerzeugung aus Kernenergie widerspiegeln. (Gleiches gilt im Übrigen auch für fossile Energieträger sowie Teile der Stromerzeugung aus Biomasse). Zur exakten Höhe dieser sog. externen Kosten liegen allerdings unterschiedliche Angaben vor. Trotz erheblicher Forschungsanstrengungen in den letzten 20 Jahren ist ihre Quantifizierung nach wie vor mit großen Unsicherheiten verbunden. In besonderer Weise gilt dies für den Fall der Kernenergie, wie z.B. eine Untersuchung des Umweltbundesamtes zeigt. Die unter http://www.umweltdaten.de/publikationen/fpdf-l/3193.pdf im Internet abrufbare Methodenkonvention zur Schätzung externer Umweltkosten kommt u. a. zu dem Ergebnis, dass Schätzungen zu den externen Kosten der Kernenergie eine Varianz von Faktor 40 000 aufweisen und damit keine solide methodische Grundlage für den Vergleich mit anderen Energiesystemen existiert. Ein Forschungsprojekt für das Bundesumweltministeriums kam vor einigen Jahren zu einem ähnlichen Ergebnis ( http://www.erneuerbare-energien.de/files/erneuerbare_energien/downloads/application/pdf/ee_kosten_stromerzeugung.pdf ). Vor diesem Hintergrund regt die Methodenkonvention des UBA z.B an, für Strom aus Kernenergie hilfsweise den Kostenansatz von Braunkohle zu verwenden. Dies ist allerdings, wie gesagt, nur eine Hilfsrechnung.

Die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien hat - auch bei Betrachtung der gesamten Prozesskette - im Mittel insgesamt nur sehr geringere externe Kosten. Ihre Kosten sind entsprechend „ehrlich“, was in Paragraf 1 des EEG auch ausdrücklich als Grund für die Förderung der erneuerbaren Energien aufgeführt wird. Dies zeigt, dass der von Ihnen genannte Aspekt in der Politik berücksichtigt wird. Schon im Jahr 2000 wurde mit dem Stromeinspeisungsgesetz, das später vom Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) abgelöst wurde, ein Förderinstrument geschaffen, dessen Kosten von den Stromverbrauchern gemeinsam über ein Umlagesystem getragen werden.

Zur Zeit beträgt die EEG-Umlage rund 3,6 ct./kWh, für das kommende Jahr werden z. T. deutliche Steigerungen vorhergesagt. Die Netzentgelte steigen ebenfalls, z. T. auch bedingt durch den Ausbau der erneuerbaren Energien. Zwar ist stets zu berücksichtigen, dass die Einspeisung und Vermarktung des erneuerbar erzeugten Stroms den Strompreis an der Börse deutlich senkt, insbesondere in den Mittagsstunden, und so zumindest teilweise die strompreissteigernde Wirkung der erneuerbaren Energien dämpft. Gleichwohl hat die Öffentlichkeit z. T. den Eindruck „explodierender Stromkosten“.

Dem muss entschieden entgegen gewirkt werden. Natürlich ist die notwendige Erneuerung und Transformation der Stromversorgung hin zu einer Vollversorgung mit erneuerbaren Energien nicht zum Nulltarif zu haben. Nicht zu vergessen sind auch die positiven Wirkungen des EE-Ausbaus auf die Wirtschaft, z.B. mit Blick auf die inzwischen entstandenen rd. 380.000 Arbeitsplätze in diesem Bereich. Gleichzeitig aber dürfen steigende Strompreise nicht unsere Wirtschaft gefährden. Ebensowenig darf Strom zum Luxusgut werden. Nachhaltigkeit hat immer auch eine soziale Dimension.

Es gibt erfolgreiche Beispiele für organisatorische Maßnahmen, mit denen gewährleistet wird, dass ein steigender Preis pro Kilowattstunde Strom nicht zu einer steigenden Stromrechnung führt: Mit Änderungen des Nutzerverhaltens sowie mit gering investiven Maßnahmen lassen sich in den meisten Haushalten erhebliche Stromsparpotenziale ausschöpfen. Die Aktion „Stromspar-Check“ ist hierfür ein Beispiel: Nähere Informationen dazu finden sich unter: http://www.bmu.de/pressemitteilungen/aktuelle_pressemitteilungen/pm/48842.php .

Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen,

Peter Altmaier, MdB