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Peter Altenbernd
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Frage von Sabine M. •

Was ist falsch daran, die jenigen Bürgergeldbezieher, die es nicht aufgrund einer Krankheit bekommen, zu gemeinnütziger Arbeit heranzuziehen? Wir anderen müssen für unser Geld ja auch arbeiten?

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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Von den 5,5 Mio Bürgergeld-Empfängern sind 4 Mio erwerbsfähig. Nicht alle davon sind arbeitslos: Ein Teil von ihnen geht einer Erwerbstätigkeit nach, die jedoch nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt vollständig zu decken. Andere befinden sich in Qualifizierungsmaßnahmen oder kümmern sich um die Erziehung von Kindern bzw. die Pflege von Angehörigen. Von den Verbliebenen sind die meisten auf Jobsuche und bleiben nur vorübergehend im Bürgergeld. Nur 16.000 sind „Totalverweigerer“, also 0,4% der Bürgergeld-Empfänger bzw. 0,02% der Bevölkerung. 

In der Tat könnte man dennoch versuchen, diese Gruppe zu belangen, aber realistisch betrachtet, dürfte der bürokratischen Aufwand dafür den Nutzen deutlich übersteigen bzw. man sich an diesen Leuten die Zähne ausbeißen. Zudem ist Bürgergeld eine Sozialleistung, die, wie der Name schon sagt, nicht an Gegenleistungen gebunden ist. D.h. eine Klage vorm Verfassungsgericht könnte diesen Vorschlag als „Zwangsarbeit“ auslegen.

Das mag man als ungerecht ansehen, aber vielleicht trösten Sie sich damit, dass die Betroffenen „zur Strafe“ mit den geringen Regelsätzen von ca. 500€ plus Wohngeld in „angemessener Höhe“ auskommen müssen. Ich möchte jedenfalls nicht tauschen.