Frage an Peri Arndt von Dirk P. bezüglich Jugend
Sehr geehrte Frau Arndt,
die Vorgänge hinsichtlich der (ambulanten) Hilfen zur Erziehung unter Anderem in Bergedorf stellen ja massiv den Rechtsanspruch solcher Hilfen in Frage.
Wie gedenken Sie, sicherzustellen, daß hilfesuchende Familien weiterhin zu ihrem Recht kommen und Hilfe in Anspruch nehmen können?
Sehr geehrter Herr Pehnack,
der Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung war nie in Zweifel gezogen worden. Er besteht und wird bestehen bleiben. An oberster Stelle steht der Schutz des Kindeswohls. Ihn zu gewährleisten, bleibt die gemeinsame Aufgabe von Jugendhilfeeinrichtungen, Jugendämtern und Politik. Eine täglich neu zu bewältigende Aufgabe. Sie kann nur in vertrauensvoller Zusammenarbeit, gegenseitiger Unterstützung und inbesondere seitens der Politik durch eine breite Palette an Hilfsangeboten gelingen.
Aus heutiger Sicht, nach dem tragischen Tod des Mädchens Chantal in Wilhelmsburg, stehen wir umso mehr in der Verantwortung, dieses Spannungsfeld von vertrauensvoller Zusammenarbeit und achtsamer, aufmerksamer Beobachtung und kritischer Begleitung sowie einer vernünftigen, regelhaften und regelmäßigen Qualitätsprüfung so zu unterstützen, daß es erfolgreich JEDES Kind in Hamburg schützt.