Können Sie bitte »unverzüglich« die Planung zur Bebauung des Tempelhofer Feldes stoppen?
Zum einen gab es bereits einen Volksentscheid dazu, der sich für einen Erhalt des Tempelhofer Feldes ausgesprochen hat. Zum anderen gibt es so viele andere Möglichkeiten für die Schaffung neuen Wohnraums: Leerstand, illegale Vermietung als Ferienwohnung, bereits ausgewiesenes Bauland an anderer Stelle. Von der klimatischen Bedeutung von Grünflächen in einer Großstadt will ich gar nicht erst anfangen.
Sehr geehrter Herr A.!
Vielen Dank für Ihre Frage! Zum jetzigen Zeitpunkt finden Vorbereitungen für einen internationalen Ideenwettbewerb für eine Bebauung des Tempelhofern Feld statt, welche von einer Bürgerwerkstatt begleitet werden sollen. Das Ziel sei eine "behutsame Randbebauung", kündigte Stadtentwicklungssenator Christian Gaebler (SPD) an.
Die Senatsverwaltung agiert auf der Grundlage unseres Koalitionsvertrages, welcher Grundlage unseres demokratischen Handelns ist. Nachfolgend erlaube ich mir daraus zu zietieren:
Es bedarf angesichts der zugespitzten Wohnungsnot seit dem Volksentscheid 2014 einer
neuen Debatte über die Zukunft des Tempelhofer Feldes. Mit einem internationalen
städtebaulichen Wettbewerb werden wir die Möglichkeiten einer behutsamen Randbebauung
in begrenzten Teilen der Fläche ausloten. Der weit überwiegende Teil der Freifläche bleibt bei
einer klimagerechten Gesamtgestaltung für Erholung, Freizeit, Sport und Kultur gesichert.
Das Feld soll einen wichtigen Beitrag zur Klimaneutralität Berlins leisten. Mit der
Randbebauung sollen Wohnquartiere mit breiten sozialen Angeboten für die neuen
Bewohnerinnen und Bewohner und die Stadtgesellschaft geschaffen werden. Der
Wohnungsbau soll LWU sowie gemeinwohlorientierten Genossenschaften vorbehalten und
im Betrieb klimaneutral sein. Die Nutzung dezentraler und stadtverträglicher erneuerbarer
Energien und die Begrünung werden einen zusätzlichen Beitrag zur Klimaneutralität leisten.
Zu dieser Frage gesamtstädtischer Bedeutung ist die Neubewertung durch die Berlinerinnen
und Berliner maßgeblich.
Gestatten Sie mir noch nachfolgenden Hinweis: Gesetze und somit auch das Tempelhof-Gesetz, haben keine Ewigkeitsgarantie und vor einer möglichen Bebauung soll natürlich der Souverän (der Bürger!) zu einer Neubewertung aufgefordert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Peer Mock-Stümer