Frage von tim w. • 12.08.2021
Antwort von Paul Ziemiak CDU • 12.08.2021
für eine detaillierte Antwort auf Ihre Frage wenden Sie sich bitte an das Gesundheitsministerium.
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wir verweisen auf die Antwort auf Ihre ursprüngliche Frage.
derzeit ist nicht von einem Nuklearkrieg auszugehen.
Es ist unser Ziel, Präventions- und Bestrafungsmaßnahmen zu stärken, um Kindesmissbrauch wirksam zu verhindern.
Für das BMVg ergibt sich weder verfassungsrechtlich noch einfachgesetzlich ein Erfordernis nach der Trennung von Streitkräften und Bundeswehrverwaltung.
Indem ein Gläubiger einen Gerichtsvollzieher einschaltet, verlässt er die Sphäre des Privaten und bedient sich der hoheitlichen Möglichkeiten zur Durchsetzung seines Anspruchs.