Es ist unser Ziel, Präventions- und Bestrafungsmaßnahmen zu stärken, um Kindesmissbrauch wirksam zu verhindern.
Für das BMVg ergibt sich weder verfassungsrechtlich noch einfachgesetzlich ein Erfordernis nach der Trennung von Streitkräften und Bundeswehrverwaltung.
die "Überbevölkerung" als Hauptursache für die globalen Probleme unserer Zeit zu bezeichnen halten wir für nicht zielführend
Indem ein Gläubiger einen Gerichtsvollzieher einschaltet, verlässt er die Sphäre des Privaten und bedient sich der hoheitlichen Möglichkeiten zur Durchsetzung seines Anspruchs.
Einen geliebten Menschen so lange nicht sehen zu können, ist eine schwere Bürde. Der Eintrag von infektiöseren Varianten musste jedoch gebremst werden, um die Infektionszahlen zu begrenzen und das Gesundheitssystem in unserem Land nicht zur Überlastung zu bringen.
(...) Menschenwürde komme schon dem ungeborenen menschlichen Leben zu. Rechtlicher Schutz gebühre dem Ungeborenen auch gegenüber seiner Mutter. (...)