Frage an Paul Ziemiak von Franz-Josef L. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Ziemiak,
bitte gestatten Sie mir einige Fragen zum Thema Julian Assange:
Hat er sich mit div. Offenlegungen (z.B.Kriegsverbrechen im Irak) Verdienste erworben ?
Unaghängig von der Antwort: Hat jemand das Recht, einen Menschen fortwährend (!) extrem zu quälen, so wie es ihm widerfährt ?
Warum schweigt Deutschland ?
Irgendwelche Solidaritätsgründe ?
Westliche Werte?
Wird mit zweierlei Mass gemessen (Beispiel Nawalny) ?
Ich bedanke mich herzlich für Ihre Meinung, für die Meinung der Christlichen Union Deutschlands
Mit freundlichen Grüssen
Franz-Josef Laufenberg
Sehr geehrter Herr Laufenberg,
vielen Dank für Ihre Zuschrift. Die generelle Situation von Whistelblower ist ein wichtiges Thema für die Politik, da hier vielfach sehr sensible Bereiche der Grundrechte berührt werden. Das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) wurde 2019 vom Bundestag beschlossen. Gerne möchten wir Sie in diesem Zusammenhang auf Artikel 5 hinweisen:
„§ 5 Ausnahmen
Die Erlangung, die Nutzung oder die Offenlegung eines Geschäftsgeheimnisses fällt nicht unter die Verbote des § 4, wenn dies zum Schutz eines berechtigten Interesses erfolgt, insbesondere 1. zur Ausübung des Rechts der freien Meinungsäußerung und der Informationsfreiheit, einschließlich der Achtung der Freiheit und der Pluralität der Medien; 2. zur Aufdeckung einer rechtswidrigen Handlung oder eines beruflichen oder sonstigen Fehlverhaltens, wenn die Erlangung, Nutzung oder Offenlegung geeignet ist, das allgemeine öffentliche Interesse zu schützen; 3. im Rahmen der Offenlegung durch Arbeitnehmer gegenüber der Arbeitnehmervertretung, wenn dies erforderlich ist, damit die Arbeitnehmervertretung ihre Aufgaben erfüllen kann.“
Die Regelungen in Deutschland schaffen letztlich einen sehr weitreichenden gesetzlichen Schutz für sogenannte Whistelblower bzw. Journalisten.
Mit freundlichen Grüßen
Team Ziemiak