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Paul Ziemiak
CDU
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Frage von Hildegard W. •

Frage an Paul Ziemiak von Hildegard W. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Ziemiak,

bitte erläutern Sie uns Soloselbständigen in Zusammenhang mit der Soforthilfe zur Corona-Pandemie doch einmal wie des ein kann, das man uns in Harz IV drängt, anstatt uns eine Art Kurzarbeitergeld zu zahlen ?

Warum man entgegen der Ankündigung der Bundesregierung und gewisser Minister die Soforthilfe zur finanzierung des Lebensunterhaltes zurück erstatten muss ?

Wie es sein kann, das man im schlimmsten Fall nicht nur die Soforthilfe sondern auch Teile des durch das JobCenter gezahlen Lebensunterhalt am Ende des Berechnungszeitraumes durch Aufrechnung zurück zahlen muss.

Warum werden Selbständige offenen Auges in die Insolvenz getrieben
Was hier passiert hat mit sozialer Gerechtigkeit lange nichts mehr zu tun.

Ich hoffe auf Ihre Antwort
Vielen Dank
Hildegard Wilde vom IG-NRW

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Wilde,

ich bedanke mich für Ihre Nachricht, welche ich sehr aufmerksam gelesen habe. Bitte entschuldigen Sie, dass ich nicht früher dazu gekommen bin, diese zu bearbeiten.

Leider ist unsere Wirtschaft von der Corona-Pandemie stark betroffen. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung ein umfassendes Hilfsmaßnahmenpaket in Höhe von 60 Milliarden Euro – insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen zu gesichert. Erste Maßnahmen beim Kurzarbeitergeld wurden damals beschlossen, sodass ein Teil der Entgeltausfälle von Kurzarbeitenden ausgeglichen werden konnte. Zusätzlich stehen seither den Unternehmen diverse Förderungsinstrumente zur Verfügung, um den kurzfristigen Liquiditätsbedarf zu decken. Zudem besteht die Möglichkeit, dass die Steuerpflichtigen beim Finanzamt eine ganze oder teilweise Stundung der Steuerschuld beantragen können.

Der faktische Lebensunterhalt für Soloselbstständige und Angehörige der freien Berufe wird in den meisten Fällen nicht über die klassische Lohn- und Gehaltszahlung in Form einer Aufwandsbuchung abgedeckt, sondern basiert i. d. R. ausschließlich auf den Gewinn des Unternehmens. Das Kurzarbeitergeld wird wiederum aus der Arbeitslosenversicherung bestritten, weshalb es erforderlich ist, dass vorher auch die entsprechenden Versicherungsbeiträge gezahlt worden. Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung ist eine Pflichtversicherung, deren Leistungen alle in Anspruch nehmen können, die regelmäßig Beiträge einzahlen.

Hier besteht eine Dissonanz, die wir im Bundestag auch diskutieren werden. Um zunächst das Problem und damit die Existenz der Inhaber zu sichern, hat die Bundesregierung für Selbstständige einen leichten Zugang zur Grundsicherung gewährleistet. Die Vermögensprüfung wird für sechs Monate ausgesetzt, Leistungen sollen sehr schnell ausgezahlt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Paul Ziemiak

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