Frage an Paul Ziemiak von Mario B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Ziemiak,
erlauben Sie mir zwei Nachfragen auf meine Frage vom 26. Juni.
Wenn der Gesetzentwurf sowohl von CDU- als auch Linken-Abgeordneten unterschrieben wurde (was etwas grundsätzlich anderes ist, als wenn die Linken einem reinen CDU-Antrag zustimmen würden), gehe ich davon aus, dass hier auch eine inhaltliche Zusammenarbeit stattgefunden hat. War dies nun der Fall oder nicht?
Sie erwähnen die Gewissensfrage. Sind die Abgeordneten nicht grundsätzlich in jeder Sache ausschließlich ihrem Gewissen verantwortlich? Ich sehe es mit großer Sorge, wie auf CDU-Politiker auf kommunaler Ebene Druck ausgeübt wird, die mit der AfD kooperieren wollen. Gerade im kommunalpolitischen Bereich spielt die Parteizugehörigkeit inhaltlich oft nur eine untergeordnete Rolle.
Abschließend möchte ich noch erwähnen, dass ich von derartigen Parteitagsbeschlüssen persönlich nichts halte.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Berg,
Sie haben völlig Recht, wenn Sie darauf hinweisen, dass jeder Abgeordnete seinem Gewissen verpflichtet ist. Daher ist es auch keine Seltenheit, dass einzelne Abgeordnete nicht mit der eigenen Fraktion stimmen. Die Bundestagsfraktionen bemühen sich jedoch um Geschlossenheit, um handlungsfähig zu sein. In den meisten Fällen ist dies praktikabel, weil die Mitglieder einer Fraktion gemeinsame Überzeugungen teilen. Bei einigen Abstimmungen, die grundsätzliche Fragen des Lebens betreffen, können die Meinungen jedoch stark variieren. Bei Fragen wie Sterbehilfe, Organspende oder Präimplantationsdiagnostik können Mitglieder einer Fraktion zu ganz unterschiedlichen Bewertungen kommen.
Der von Ihnen angesprochene Antrag geht auf eine Initiative von Herrn Spahn (CDU) zurück und wurde gemeinsam mit Herrn Lauterbach (SPD) koordiniert. Es ist aber kein Koalitions-Antrag, da von Anfang an klar war, dass es eine offene Abstimmung sein würde. Hätte man diesen Antrag als Koalitions-Antrag stellen wollen, dann hätten sich beide Fraktionen im Vorfeld einigen müssen. In der Folge wäre die Abstimmung nicht mehr offen gewesen.
Kurzum: Federführend hat Herr Spahn den Mitgliedern des Deutschen Bundestages ein Angebot gemacht und es gibt auch Abgeordnete der Linken, die seinen Entwurf unterstützen. Andere Linken-Politiker sind wiederum dagegen.
Nachfolgend sende ich Ihnen den Link zur Orientierungsdebatte. Hier ist die Rede von Frau Kipping bespielhaft, die als Parteivorsitzende gegen den Antrag argumentiert.
https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7295103#url=bWVkaWF0aGVrb3ZlcmxheT92aWRlb2lkPTcyOTUxMDM=&mod=mediathek
Mit freundlichen Grüßen
Paul Ziemiak