Portrait von Paul Podolay
Paul Podolay
AfD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Paul Podolay zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Werner H. •

Frage an Paul Podolay von Werner H. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Herr Podolay,
mein damaliger und jetziger Arbeitgeber empfahl mir als Altersvorsorge den Abschluss einer Direktversicherung. Pauschalsteuersatz bei Abschluss: 10%.
Ca. 3 Jahre nach Abschluss erhöhte der Gesetzgeber den Pauschalsteuersatz (rückwirkend für bestehende Verträge auf 15%), kurz danach wieder rückwirkend auf 20 Prozent. Super, nicht wahr.
Jetzt kommts aber: 2003 führte der Gesetzgeber die Einführung von Krankenkassenbeiträgen im Auszahlungsfall ein, ebenfalls rückwirkend auch für bereits seit langem bestehende Verträge (Volumen 20% der Auszahlungssumme).

Mir geht es mit diesem Schreiben um die schreiende Ungerechtigkeit der Doppelverbeitragung, rückwirkende Einführung 2003, und zwar den vollen Beitragssatz AN und AG. Ich empfinde das schlichtweg eine Riesensauerei (entschuldigen Sie den Ausdruck), aber rückwirkend kraft Gesetz Verträge zu ändern, ist schlichtweg ein absolutes NoGo. Da ist keinerlei Verlass mehr auf Politik. Das werde ich auch so meinen Kindern zum Thema Altersvorsorge genauso weitergeben.
Unser schöne Bundeskanzlerin hat eine Gesetzesänderung ja vor kurzem abgelehnt mit dem Hinweis, es sei im Gegensatz zu anderen Problemen kein Geld dafür da.
Ich apelliere hiermit an Sie, diese Ungerechtigkeit aus der Welt zu räumen und sich gegen die Abschaffung der 2003 eingeführten gemeinen, hinterhältigen Regelung einzusetzen
Mit freundlichen Grüßen
W. H.

Portrait von Paul Podolay
Antwort von
AfD

Sehr geehrter Herr Herkert,

nachdem die zur Verringerung des Abzuges der Sozialbeiträge auf Direktversicherungen oder Betriebsrenten geplanten Ausschussitzungen bereits mehrfach verschoben wurden, macht nun die Bundesregierung mit der Einführung Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvor-sorge (GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz – GKV-BRG) ab dem Jahr 2020 von sich reden. Der Freibetrag soll lediglich 159,25 Euro betragen.

Dem Arbeitskreis Gesundheit der AfD-Fraktion im Bundestag reicht das nicht, da die systematischen Fehler, die eine betriebliche Altersvorsorge unattraktiv für Vorsorgewillige machen, hierdurch nicht beseitigt werden.

Ich setze mich deshalb für eine Abschaffung der entsprechenden Regelungen ein.

Mit freundlichen Grüßen