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Paul Podolay
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Frage von Klaus N. •

Frage an Paul Podolay von Klaus N. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Podolay,

Die Formulierung des Begriffs Organspendegesetz im Zusammenhang mit Widerpruchlösung ist meines Erachtens irreführend und benennt nicht den Kern der Ermächtigung. Es geht nicht um eine Spende (freiwillige, wohltätige Zuwendung unter Lebenden), sondern um eine Verpflichtung und nicht um ein Organ wie z.B. die Leber, sondern - nach den mir vorliegenden Informationen - um den ganzen Körper mit all seinen Gewebebestandteilen wie z.B. Knochenmehl.

Für Bürgerinnen und Bürger klar nachvollziehbar und verständlich wäre eine kurze und prägnante Formulierung wie: "Rechtliche Grundlage für das - auch vollständige - Zerlegen eines lebenden Körpers von Patientinnen und Patienten inklusive Portionierung in Einzelteile zum Zwecke der Verteilung an andere Patientinnen und Patienten, soweit kein Widerspruch den Explantationsärzten bekannt ist oder gefunden werden kann oder Angehörige ihre Zustimmung hierzu erteilen."

Meine Fragen:
Werden Sie diese begriffliche Aufklärung, zusammen mit Bildern und Beschreibungen der sogenannten Explantation z.B. https://www.welt.de/gesundheit/article161406539/Jemand-muss-sterben-damit-ein-anderer-leben-kann.html, in den Medien (Funk, Fernsehen, Print,..) vornehmen?
Werden Sie nachgelagert an diese Aufklärungskampagne in Ihrer Funktion als Mitglied des Gesundheitsausschusses, eine breite gesellschaftliche Diskussion zu dieser Aufklärung umfassend initiieren und persönlich in Ihrem Wahlkreis moderieren und begleiten?

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Antwort von
AfD

Sehr geehrter Herr K. N.,

vielen Dank für Ihre Fragen und das mir damit entgegen gebrachte Vertrauen. Ich weiß dies sehr zu schätzen.

Der offizielle Titel des von Ihnen angesprochenen Gesetzentwurfes lautet: „Entwurf eines Gesetzes für bessere Zusammenarbeit und bessere Strukturen bei der Organspende (GZSO)“. In der öffentlichen Diskussion wird es Organspendegesetz genannt. Dieses Gesetz enthält aber keine Regelungen zur Einführung einer Widerspruchslösung, sondern schlägt Änderungen im Transplantationsgesetz vor, die hauptsächlich Regelungen zu Finanzierung in Entnahmekrankenhäusern, zu Transplantationsbeauftragten, Koordinierungsstellen und Qualitätssicherung beinhalten. Regelungen, die die Freiwilligkeit einer Organspende antasten, sind in diesem Gesetzentwurf aber (noch) nicht enthalten. Da aber dieser Gesetzesentwurf zeitgleich mit dem Beginn der Parlamentsdebatte um die Einführung einer Widerspruchsregelung vorgelegt wurde, entsteht der Eindruck, dass eine Widerspruchsregelung bereits in dem GZSO enthalten ist.

Dem ist nicht so und ich werde mich in der weiteren Debatte nicht nur vehement gegen die Einführung einer Widerspruchsregelung einsetzen. Ich werde mich auch hinsichtlich des vorgelegten Gesetzesentwurf für Änderungen hinsichtlich solcher Regelungen einsetzen, die möglicherweise mittelbar auf die Betroffenen Druck in Richtung Organ“spende“ ausüben könnten (Identifizierung möglicher Spender unklar definiert, Einsicht in Patientenakten/Zutritt Intensivstation für Transplantationsbeauftragte uneingeschränkt, psychologische Betreuung der Angehörigen als einklagbarer Anspruch).

Ich hoffe, Ihre Fragen zufriedenstellend beantwortet zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Paul Podolay