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Paul Lehrieder
CSU
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Frage von Christian T. •

Frage an Paul Lehrieder von Christian T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Lehrieder,

ich wohne in Ihrem Wahlkreis und bin mit einer Ausländerin aus einem Nicht-EU-Land verheiratet. Um ein Visum für einen Besuch von Familie und Freunden zu erhalten, muss ich diese nach Deutschland einladen.

Nach dem vorgeschlagenen "Visa-Einlader- und Warndateigesetz" sollen alle Personen, die innerhalb von zwei Jahren 5 oder mehr Ausländer einladen, in einer zentralen Einladerdatei gespeichert werden. Diese Anzahl überschreite ich problemlos. Ich werde also, obwohl ich mich völlig legal verhalte, zentral gespeichert. Für rechtlich problematisches Verhalten gibt es ja die Warndatei.

Laut dem Innenministerium wird die dann bei jedem weiteren Visumsantrag erfolgende Auskunft aus der Einladerdatei "an sich [...] vollkommen wertfrei" sein. Wertfrei wäre sie ja aber nur, wenn sie keinerlei Einfluss auf weitere Visa-Vergaben hätte. In diesem Fall gäbe es allerdings auch keinerlei Grund für die Speicherung und die Weitergabe der Informationen.

Ich hoffe Sie verstehen mein Unbehagen, zentral erfasst zu werden, nur weil ich mehr Kontakt zu Ausländern habe, als es vielleicht allgemein üblich ist. Vor allem auch, weil die Erklärung, wofür die gesammelten Daten genutzt werden, für mich nur schwer nachvollziehbar ist.

Ich würde mich freuen, wenn Sie mir Ihren Standpunkt zu diesem Gesetzesvorhaben darlegen könnten. Vielen Dank.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Tröger,

für Ihre E-Mail, mit der Sie den Gesetzentwurf zur Errichtung einer Visa- Einlader- und Warndatei kritisieren, danke ich Ihnen sehr herzlich.

Ihrer Sorge, dass über die Visa- Einlader- und Warndatei zentral erfasst zu werden, kann ich sehr gut nachvollziehen. Bedenken wie den Ihren war im Gesetzentwurf, wie er zwischen den zuständigen Bundesministerien zunächst abgestimmt worden war, bereits Rechnung getragen worden.

Allerdings haben das Bundesministerium der Justiz und das Auswärtige Amt kurz vor der geplanten Beschlussfassung im Bundeskabinett über den Gesetzentwurf - und nachdem der Entwurf zwischen allen beteiligten Bundesministerien an sich bereits komplett abgestimmt war - ihre Zustimmung widerrufen.

In der Sache ist die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag nach wie vor der Überzeugung, dass die Einlader- und Warndatei notwendig wäre, um deutlich effektiver als bisher gegen Menschenhandel, Schleusungen und Visamissbrauch vorgehen zu können. Der Visa-Untersuchungsausschuss aus der vorangegangenen Wahlperiode des Deutschen Bundestages hat aufgezeigt, dass es hier Handlungsbedarf gibt.

Die Einlader- und Warndatei in jener zunächst abgestimmten Form würde nach meiner Überzeugung internationale Begegnungen z. B. im kulturellen, kirchlichen oder gesellschaftspolitischen Bereich sogar erleichtern: Denn die Sachbearbeiter in den deutschen Visastellen könnten mit Hilfe einer solchen Datei in unproblematischen Fällen bereits mit einem Blick feststellen, dass es bei den betreffenden Beteiligten bislang noch nie zu Problemen kam. Die Bearbeitung der unproblematischen Anträge würde auf diese Weise sogar beschleunigt.

Nachdem das Bundesministerium der Justiz und das Auswärtige Amt vom zunächst vereinbarten Gesetzentwurf allerdings in letzter Minute abgerückt sind, ist nach derzeitiger Sachlage eine entsprechende Regelung in absehbarer Zeit aus meiner Sicht unwahrscheinlich geworden.

Mit freundlichen Grüßen

Paul Lehrieder MdB

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