Frage an Paul Lehrieder von Monika F. bezüglich Jugend
Guten Tag!
Sehr geehrter Herr Lehrieder, sind Sie schon einmal mit Ihrer Familie und mit schulpflichtigen Kindern innerhalb der Bundesländer umgezogen? Wenn ja, dann wissen Sie ja, wie schrecklich das für schulpflichtige Kinder oft ist. Wenn nein, dann will ich es Ihnen einmal schildern. 1.und 2. Klasse Grundschule in NRW, 3.und 4. Klasse in Hessen, danach 2 Schuljahre in Bayern, dann noch Hamburg und zuletzt nach Bremen und endlich das Abi. Dies ist ein Horror für Kinder, aber, aufgrund der heutigen Arbeitsmarktsituation für ihre Eltern oft nicht anders möglich. Und, Herr Lehrieder, da wir ja in allen Bundesländern Kulturhoheit haben, hat jedes Land ein anderes Schulsystem, mit jeweils völlig anderen Schwerpunkten. Dass dies unsere Kinder immer wieder bewältigen, ist erstaunlich. Was tun wir diesen Kindern an? Warum gibt es nicht im Interesse unserer Kinder ein bundesweit einheitliches Schulsystem? Es wurde schon so viel im Bildungswesen verändert, nur, wie die Schulen Wissen an unsere Kinder vermitteln, bleibt in alleiniger Verantwortung der Länder. Das ist in unserer heutigen Zeit einfach falsch und unsere Kinder leiden oft darunter. Denn sie sind es, die nichts dafür oder dagegen tun können, wenn wieder mal, arbeitsbedingt ein Umzug ansteht. Wir alle wollen doch das absolut Beste für unsere Kinder, warum nicht auch und gerade im Schulwesen? Bitte versuchen Sie das doch einmal in Ihrer Partei anzusprechen und wenn möglich, bald zu ändern. Wie gesagt, es geht um die, die sich nicht wehren und nicht mitbestimmen können: um unsere Kinder!
Vielen Dank schon einmal vorab für Ihre Antwort und mit besten Grüßen Monika Frank
Sehr geehrte Frau Frank,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich kann die umzugsbedingten Belastungen für Sie und insbesondere für Ihre Kinder, sehr gut nachvollziehen.
Allerdings sieht die föderale Ordnung der Bundesrepublik eine Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern vor, wonach die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben zunächst Sache der Länder ist - soweit das Grundgesetz keine andere Regelung vorschreibt. Das Bundesstaatsprinzip unterliegt der sogenannten Ewigkeitsgarantie des Art. 79 III GG und ist somit einer Verfassungsänderung entzogen. Dem liegt der Gedanke zu Grunde, dass möglichst viele Entscheidungen dort getroffen werden sollen, wo unmittelbar der Sachverstand und die Bürgernähe gegeben sind. So verhält es sich auch im Bildungssystem. Zwischenzeitlich wurden die Kooperationsmöglichkeiten von Bund und Ländern im Wissenschaftsbereich durch eine Änderung des Grundgesetzes erweitert.
Bund und Länder sind dennoch auf eine umfangreiche Kooperation angewiesen und führen diese auch in vielen Bereichen im Rahmen gemeinsamer Beschlüsse und Zielvereinbarungen durch. Die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder beispielsweise erarbeitet fächerbezogene Bildungsstandards, um die Qualitätsentwicklung in den Schulen aller Länder an gemeinsamen Maßstäben auszurichten. Auch die von Ihnen angesprochen Hürden bei einem länderübergreifenden Schulwechsel durch einheitliche Standards abzubauen wurden bereits erarbeitet. Die Kultusministerkonferenz hat beispielsweise die Weiterentwicklung der Einheitlichen Prüfungsanforderungen für die Abiturprüfung zu bundesweiten Bildungsstandards beschlossen.
Der Bund nimmt seine Rolle im Bildungsbereich beispielsweise durch die vollständige Finanzierung im Bereich der außerschulischen beruflichen Bildung und der Ausbildungsförderung (BAföG) wahr.
Das Grundgesetz sieht darüber hinaus Möglichkeiten des Zusammenwirkens von Bund und Ländern im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe vor, die z.B. eine gemeinsame nationale Bildungsberichterstattung umfasst. Im Jahr 2008 wurde zudem eine Qualifizierungsinitiative beschlossen. Mit gemeinsamen Vereinbarungen im Rahmen eines Maßnahmenkatalogs über alle Bildungsbereich hinweg von der frühkindlichen Bildung bis zur Hochschule wurde der hohe Stellenwert der Bildungspolitik in Deutschland manifestiert.
Bund und Länder verstehen Bildungspolitik als gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die einem konstruktiven Zusammenwirken alle Beteiligten Akteure bedarf. Um die Gesetzgebungskompetenz im Bildungsbereich ausschließlich dem Bund zu übertragen bedarf es der Zustimmung der Länder zu einer Gesetzesänderung, die jedoch derzeit nicht ersichtlich ist.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Paul Lehrieder, MdB