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Patrick Schnieder
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Frage von Friedhelm O. •

Frage an Patrick Schnieder von Friedhelm O. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Falls es aufgrund der Beendigung der Sondierung zu Neuwahlen kommen sollten, ergibt sich eine drängende Frage: Falls bisher gewählte Abgeordnete nach der Neuwahl nicht mehr Mitglied im Bundestag wären, würden diese dann Übergangsgeld, oder sonstige Entschädigungszahlungen erhalten?

Herzlichen Dank für die Beantwortung dieser Frage.

Gruß

F. O.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr O.,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Übergangsgeld beziehungsweise Entschädigungszahlungen für Bundestagsabgeordnete.

Nach dem Abbruch der Sondierungsgespräche zwischen CDU/CSU, FDP und Grünen ist die Neuwahl des Parlaments nur eine von mehreren Möglichkeiten, die in Betracht kommen. Von Seiten der Unionsparteien setzen wir alles daran, um Neuwahlen zu verhindern. Derzeit versuchen wir dies in Gesprächen mit der SPD. Sollte sich diese einer Koalition verschließen, werden wir jedoch auch andere Möglichkeiten (beispielsweise eine Minderheitsregierung) in Betracht ziehen.

Nun zu Ihrer eigentlichen Frage: Der Anspruch auf Übergangsgeld folgt aus § 18 Abgeordnetengesetz (AbgG). Demnach wird nach dem Ausscheiden aus dem Parlament für jedes Jahr der Mitgliedschaft einen Monat lang das Übergangsgeld in Höhe der Abgeordnetenentschädigung gezahlt. Auf meinen Fall angewendet würde dies beispielsweise für derzeit acht Jahre Parlamentszugehörigkeit die Zahlung von Übergangsgeld über acht Monate bedeuten. Abgeordnete, die weniger als ein Jahr Parlamentszugehörigkeit aufweisen können, erhalten kein Übergangsgeld und auch keine sonstigen Entschädigungszahlungen. Für langjährige Mitglieder gibt es zudem eine Begrenzung von maximal 18 Monaten Übergangsgeld. Zwei Monate nach dem Ausscheiden aus dem Parlament werden alle sonstigen Einkünfte – auch solche aus privaten Quellen - auf das Übergangsgeld angerechnet.

Ähnlich verhält es sich auch mit der Altersentschädigung. Diese wird ebenfalls nach einem Jahr Mitgliedschaft gewährt. Das Eintrittsalter liegt wie auch bei der gesetzlichen Rentenversicherung bei 67 Jahren. Seit dem 01.08.2008 stellt diese jedoch keine Vollversorgung mehr dar. Die Entschädigung schließt lediglich die Lücke in der Altersversorgung, da für Abgeordnete während ihrer Mandatszeit keine Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung abgeführt werden. Diese ist einem Abgeordneten dadurch entstanden, dass er im Parlament tätig war und daher auf eine andere Berufstätigkeit ganz oder teilweise verzichtet hat, die eine Altersversorgung begründet hätte. Nach dem ersten Jahr beträgt die Altersentschädigung 2,5% der Abgeordnetenentschädigung und steigt mit jedem weiteren Jahr der Mitgliedschaft um 2,5 % an. Der seit dem 1. Januar 2008 verringerte Höchstbetrag liegt bei 67,5 % der Abgeordnetenentschädigung und wird erst nach 27 - statt bisher 23 - Mitgliedsjahren erreicht.

Das Übergangsgeld soll einem Abgeordneten den Übergang zurück in das „normale Berufsleben“ erleichtern. Hintergrund ist der Folgende: Wer ein Bundestagsmandat annimmt, gibt regelmäßig für eine ungewisse Zeit seinen bis dahin ausgeübten Beruf auf. Ein Abgeordneter verzichtet auf den Fortschritt seiner früheren Karriere, ohne zu wissen, ob er in der nächsten Wahlperiode überhaupt wieder gewählt wird. Scheitert seine Wiederwahl, kann er nur in seine vorherige Position zurückkehren. Existiert sein Betrieb aber nicht mehr, hat er nach dem Ausscheiden aus dem Bundestag keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Auch wer vorher selbständig oder freiberuflich tätig war, muss häufig wieder ganz von vorne anfangen. Ein sogenanntes Übergangsgeld sichert daher den Wiedereinstieg eines Abgeordneten in den Beruf ab.

Dabei ist auch nicht zu verkennen, dass ein Bundestagsmandat nur dann unabhängig wahrgenommen werden kann, wenn man weiß, dass man nach dem Ausscheiden aus dem Parlament finanziell nicht ungesichert dasteht. Gäbe es dieses Übergangsgeld nicht, würden sich die Abgeordneten nicht nur ihrem Gewissen frei verpflichtet fühlen. Auch wirtschaftliche Interessen für ihre Zeit nach dem Bundestag würden eine große Rolle spielen. Finanzielle Unsicherheiten tragen dazu bei, dass man gerade keine unabhängigen Entscheidungen treffen kann.

Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Patrick Schnieder

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