Frage an Patrick Meinhardt von Jürgen S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Meinhardt,
Alle Piloten müßen sich einer Zuverlässigkeitsüberprüfung(ZÜP) nach LuftSiG unterziehen lassen. Dies ist auch kostenpflichtig. Die Untersuchuing soll periodisch wiederholt werden.
Sind Sie der Meinung, dass ein solcher Globalverdacht angemessen ist?
Wird dadurch nicht der Grundsatz "in dubio pro reo", und damit unser Rechtsverständnis ausgehebelt?
Sollte nicht ein gewisser Anfangsverdacht wenigstens die ZÜP rechtfertigen?
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Skucek
Vorsitzender des Luftsportvereins Albgau/Ettlingen
Lieber Herr Skucek,
da ich in diesem Thema offengestanden nicht sattelfest bin, würde ich mich freuen, wenn wir in einem persönlichen Kontakt die Frage der Zuverlässigkeitsüberprüfung erörten könnten. Denn ich möchte mich hier aus erster Hand informieren, um dann mit Ihnen und Ihrem Verein zusammen einen gemeinsamen Weg zu finden, wie die Frage der ZÜP sinnvoll politisch angepackt werden kann. Grundsätzlich bin ich der festen Überzeugung, dass wir in einem Rechtsstaat nicht die Bürger unter einen Globalverdacht stellen dürfen. Hier muss eine liberale Partei klar die Freiheitsrechte des einzelnen Bürgers zur Leitlinie der Politik machen. SPD-Innenminister Schily allerdings ist nicht gerade ein Verfechter von Bürgerrechten; und aus dieser Linie heraus ist diese Maßnahme sicherlich zu sehen und kritisch zu hinterfragen.
Meine herzliche Bitte: Setzen Sie sich mit mir in Verbindung, ich habe leider keine Telefonnummer von Ihnen finden können. Und dann gehen wir diese Frage konkret an.
Mit den besten Grüßen
Ihr Patrick Meinhardt