
(...) wie auch Sie bin ich der Ansicht, dass das Punktesystem eine bedeutende Funktion in unserem Straßenverkehrsrecht einnimmt. Denn es ist bei bestimmten schwerwiegenden Verstößen wirkungsvoller als der Bußgeldkatalog, weil man sich nicht „freikaufen“ kann, sondern der Besitz der Fahrerlaubnis mit dem Punktestand verbunden ist. Den von Ihnen vorausgesetzten Zusammenhang zwischen der Unfallhäufigkeit und der von Union und FDP angestrebten Reform des Punkteregisters sehe ich allerdings nicht. (...)