Frage an Patrick Döring von Claudia B. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Döring,
seit dem 1. März 2007 ist die „Feinstaub-Verordnung“ in Kraft. Dies hat zur Folge, dass ältere Wagen ohne geregelten Katalysator in Umweltzonen nicht mehr gefahren werden dürfen.
Ich besitze einen Volvo P164 (Baujahr 1969 mit Benzin-Motor). Von diesem Fahrzeug wurden lediglich 153.179 Fahrzeuge hergestellt. Der Wagen ist wg. seines guten und originalgetreuen Zustandes und seines Alters als Oldtimer zugelassen (H-Kennzeichen).
Ich bin daher persönlich betroffen, da ich ein historisches Kraftfahrzeug besitze und in Innenstadtnähe von Hannover wohne. Eine Nachrüstung des Wagens mit einem Katalysator ist leider nicht möglich. Der Einbau einer Autogasanlage ist verboten, da dadurch die Originalität des Fahrzeuges nicht mehr gegeben ist und führt zu einer negativen Begutachtung und ist damit nicht H-Kennzeichen fähig.
Ich bin kein „Schrauber“, daher lasse ich den Wagen mit viel Aufwand und Geld pflegen = Investitionen in die Wirtschaft. Im Alltag fahre ich mit dem ÖPNV = Schonung der Umwelt. So kommen pro Jahr nur ca. 2000 - 3000 km Fahrkilometer zusammen. Trotzdem würde eine Sperrung für mich quasi eine Zwangs-Stilllegung bedeuten. Die Zuteilung des H-Kennzeichens und die Anerkennung als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut würden dadurch ad absurdum geführt. Es wäre zu vergleichen mit einem denkmalgeschützten Altbau, der nicht mehr bewohnt werden darf, weil die Wärmeschutzverordnung nicht eingehalten wird.
Grundsätzlich bin ich für Maßnahmen, die der Umwelt/dem Klimaschutz zugute kommen. Wie beschrieben, habe ich jedoch keine Möglichkeiten meinen Wagen umzurüsten.
Wie ist Ihre persönliche Meinung und wie sehen Sie die Chancen, dass derartige Fahrzeuge künftig mit einer bundesweiten Ausnahmeregelung rechnen können?
Mit freundlichen Grüßen,
Claudia Brandwein
Sehr geehrte Frau Brandwein,
vielen Dank für Ihre Email, die uns durch das Team von www.abgeordnetenwatch.de zugestellt wurde.
Mit Ihrem Problem sind Sie in Deutschland nicht allein. Von den widersinnigen Regelungen der Feinstaubverordnung sind in Deutschland Millionen Menschen betroffen – darunter Schausteller und Marktbeschicker, innenstädtischer Ladenbesitzer und 400.000 Besitzer von Oldtimer-Fahrzeugen (davon 150.000 mit H-Kennzeichen). Die Freien Demokraten haben auf diese Auswirkungen der Verordnung bereits frühzeitig aufmerksam gemacht, mit ihren Warnungen aber bei der Bundesregierung kein Gehör gefunden.
Gerade im Fall der Oldtimer ist die Wirkung der Verordnung besonders grotesk. Die Position der FDP in dieser Frage ist glasklar: Oldtimer sind in Deutschland ein in zunehmendem Maße wichtiger Wirtschaftsfaktor. So werden europaweit jährlich mehrere Milliarden Euro in den Bereichen Fahrzeughandel, Versicherung sowie Reparatur und Restaurierung umgesetzt. Aber auch die Pflege dieses kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes nimmt einen hohen Stellenwert ein. Hierbei ist das Engagement der Hunderttausenden von Oldtimerfreunden in Deutschland besonders begrüßenswert.
Die Feinstaub-Emissionen von Oldtimern sind hingegen – schon auf Grund ihrer geringen Zahl – zu vernachlässigen. Der Nutzen des Fahrverbotes steht im Falle der Oldtimer also in keinem Verhältnis zu den dadurch entstehenden wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Kosten. Die FDP-Bundestagsfraktion tritt deshalb dafür ein, Oldtimer aus der Fahrverbotsregelung der 35. BImSchV auszusparen. Ein entsprechender Antrag (der zu Ihrer Kenntnis diesem Schreiben beiliegt) wurde von der FDP-Fraktion in den Deutschen Bundestag eingebracht.
Bisher gibt es leider keine Anzeichen dafür, dass sich die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD oder die Bundesregierung unserem sinnvollen Anliegen anschließen werden. Die parlamentarischen Beratungen werden jedoch zeigen, wie sich die anderen Fraktionen im Deutschen Bundestag positionieren.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Döring, MdB