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Frage von Birgit S. •

Frage an Patrick Döring von Birgit S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Hr. Döring,

ich lernte kürzlich einen Langzeitarbeitslosen – aus Ludwigshafen / Rh. – kennen, der an einer Wiedereingliederungsmaßnahme , zu der er vom Arbeitsamt geschickt worden war, teilgenommen hatte.
Er berichtete mir glaubhaft, wie frustrierend diese Maßnahme für ihn und die anderen Teilnehmer war.
Das Programm dieser Maßnahme lief etwa wie folgt:
Montag – 2 Std. gemeinsames Frühstück, dann Stellensuche im Internett, anschließend Sudoku oder Kreuzworträtsel
Dienstag – 2 Std. Gymnastik, denn Stellensuche im Internet, dann Sudoku, Kreuzworträtsel und psychologisches Gedächtnistraining
Mittwoch - Vortrag über Rürup / Riesterrente, Stellensuche im Internet Sudoku, Kreuzworträtsel
Donnerstag – Stellensuche im Internet, anschließend Spaziergang entlang der Rheingalerie zu Parkinsel mit anschließendem Tischtennisspiel auf der Parkinsel
Freitag – Stellensuche in Internet, Sudoku, Kreuzworträtsel

Hat jemand eine Anzeige gefunden, die ihm zusagt schreibt nicht er seine Bewerbung, dies übernimmt ein Mitarbeiter der Maßnahme; auch das Versenden übernimmt ein Mitarbeiter, nicht der Arbeit suchende.
Mein Bekannter ist nicht mehr Teilnehmer der Maßnahme, steht in telefonischem Kontakt mit andern Teilnehmern.
Gestern berichtete eine Teilnehmerin, morgens sei ein Dozent erschienen,hätte jedem Teilnehmer ein Ei in die Hand gegeben und sie aufgefordert damit durch das Treppenhaus , die Fußgängerzone zum Hackmuseum zu laufen.
Hier weigerten sich die Teilnehmer kollektiv.

Ich verstehe die Frustration der Teilnehmer dieser Maßnahme, denn mir eröffnet sich nicht wo hier der Sinn der Maßnahme liegt, wie hier Menschen bei der Suche nach einer Arbeit gefördert werden.

Mein Bekannter sagte,zu Recht,es gäbe soviel in öffentlichen Anlagen, Schulen, Kindergärten, Altersheimen von Ludwigshafen zu tun, hierin fände er ein sinnvolle Aufgabe / Förderung für sich und die anderen .

Könnten Sie uns den Sinn dieser Maßnahme verständlich machen?

Nette Grüße

Birgit Schuster

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Schuster,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Maßnahmen, die Sie für Ludwigshafen beschreiben, erstaunen mich sehr; eine solche Schilderung ist mir bisher nicht bekannt. Bei der Wiedereingliederung von Langzeitarbeitslosen setzt der Gesetzgeber lediglich den Rahmen für die entsprechenden Maßnahmen. Die Durchführung vor Ort liegt in den Händen der Jobcenterverwaltung, an der die Bundesagentur für Arbeit und die Kommune beteiligt sind, da dort am sinnvollsten entschieden werden kann, welche Initiativen zielführend sind.
Da die von Ihnen geschilderten Maßnahmen eigenartig anmuten, lässt sich eventuell in einem direkten Gespräch mit dem Jobcenter die genaue Zielrichtung klären. Wenn dies nicht zum Erfolg führt, besteht die Möglichkeit über das sogenannte Kundenreaktionsmanagement vor Ort oder zentral über die Homepage
http://www.arbeitsagentur.de/nn_298074/Navigation/zentral/Servicebereich/Ueber-Uns/Beschwerden-Lob-Anregungen/Beschwerden-Lob-Anregungen-Nav.html
auf die Maßnahme hinzuweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Patrick Döring, MdB