Frage an Patrick Döring von Prof.Dr.Rudolf S. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrter Herr Döring,
in Ihrem Internetauftritt zitieren Sie als Leitspruch Sigmund Freud - Die Stimme der Vernunft ist leise, aber sie ruht nicht, ehe sie sich Gehör verschafft hat. -. Das ermutigt mich, Sie als Generalsekretär der FDP auf den noch offenen Vorgang anzusprechen, der im abgeordnetenwatch - Fragen an Rainer Brüderle - S. 28, 29 und 43 bzw. unter Kinder und Jugend - dokumentiert ist.Es geht um die millionenfache Finanzierung der vorgeburtlichen Tötung von Kindern durch unseren Staat. Phillip Rösler, Guido Westerwelle und Rainer Brüderle antworteten nicht auf meine Fragen hierzu.
Ich bitte um eine Erklärung Ihrer Partei, ob ich dieses Verhalten hinnehmen muß. Darf ich als Bürger nicht erwarten, dass Repräsentanten der FDP, die sich Partei der Bürgerrechte, der Vernunft und des Dialogs nennt, meine Fragen korrekt beantworten ? Im abgeordnetenwatch kann jeder nachlesen, wie ich von Rainer Brüderle abgebürstet werde, indem er einfach ein ganz anderes Thema anschneidet !
Sehr geehrter Herr Döring, ich räume ein, meine Fragen sind den Angeschriebenen peinlich. Die FDP hat nun aber eine Mitverantwortung dafür, dass unser hoffnungslos überschuldetes und dazu noch geburtenarmes Gemeinwesen jährlich ca 50 Millionen Euro für die Vernichtung eines Großteils unseres Nachwuchses aufwendet. Bitte prüfen Sie, ob die FDP es für angemessen hält, korrekte Fragen eines Bürgers hierzu durch Formalismus ( Rösler ), Nichtbeachtung ( Wester - welle ) oder die Brüderle-Methode abzuwimmeln.
Auf Ihre geschätzte Antwort warten mit mir die eingangs zitierte - Stimme der Vernunft - und die vielen Mitleser im verdienstvollen abgeordnetenwatch.
Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen
Rudolf Schöttler
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schöttler,
Die Zulässigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen war und ist ein heftig umstrittenes Thema. Im Widerstreit stehen dabei die verschiedenen religiösen und ethischen Vorstellungen, gesellschaftliche Ansprüche wie die von Ihnen angesprochene niedrige Geburtenrate, das Selbstbestimmungsrecht der Frau und das Lebensrecht des Embryos bzw. Fötus. Daraus lassen sich sehr unterschiedliche ethische Beurteilungen und juristische Regelungen folgern; sie reichen von weitgehender Entscheidungsfreiheit der Schwangeren bis zu völligen Verboten, oftmals verbunden mit harten Strafen für die Betroffenen. In der Bundesrepublik sind die entsprechenden Regelungen im Paragraphen 218 des Strafgesetzbuches aufgeführt. Danach sind unter bestimmten Voraussetzungen, zu der etwa eine Beratung der Schwangeren gehört, Abbrüche bis zur 14. Kalenderwoche der Schwangerschaft straffrei. Der Abbruch nach der Schwangerenkonfliktberatung ist der bei weitem überwiegende Fall.
Die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregelung sind grundsätzlich von der Betroffenen zu tragen. Für Frauen in schwieriger wirtschaftlicher Lage werden die Kosten nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz übernommen. Die Behandlung ist kostenfrei, wenn die Frauen dies vor dem Eingriff beantragen. Insofern ist Ihr Vorwurf, der Staat würde Schwangerschaftsabbrüche mit Millionen von Euro unterstützen, falsch. Die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland ist im übrigen rückläufig.
Wie ich eingangs bereits schrieb, handelt es sich bei Schwangerschaftsabbrüchen um eine tiefgehende moralisch-ethische Frage. In der Bundesrepublik ist die Frage so beantwortet, dass das Selbstbestimmungsrecht der Frau über ihren eigenen Körper in vielen Fällen schwerer wiegt als der Schutz werdenden Lebens.
Als Liberale sehen wir die Entscheidungsfreiheit des Einzelnen als hohes Gut an. Meiner festen Überzeugung nach kann niemand anders die Bürde übernehmen, die eine solch schwere Entscheidung für jede einzelne Frau bedeutet, auch nicht der Staat oder die Gesellschaft.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Döring, MdB