Frage an Patrick Döring von Nihal Ö. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Herr Döring ,
ich wurde gerne wissen wie sie zum Thema Steuerhinterziehung von Herr Höneß , die Haltung der Bayrischen Regierung und den Sanktionsmethoden des Job Centers stehen.
Wenn ein Harzt 4 Kunde einen Termin des Arbeitsvermittlers vom Jobcenter nicht nachkommt besteht die Möglichkeit seitens des Amtes , diesem Kunden bis zu 30 % seines Anspruchs zu kürzen. Ich selber war von dieser Bestimmung betroffen, obwohl ich an diesem Tag einen Arbeitsvertrag unterschrieben habe, und dies dem Job Center mitgeteilt habe, auch wurde mein darauf folgender Widerspruch abgelehnt.
Ich bin eine Alleinerziehende Mutter und diese Kürzung traf mich damals sehr hart.
Ich frage mich nun in wie fern dies demokratisch ist , wieso werden Gesetze erlassen die mich bestrafen können, obwohl ich dem staat doch durch meine eigenen Bemühungen entlasten wollte, und auch tat.
Herr Höneß und andere haben den Staat betrogen und Steuern in Millionen höhe entzogen ,jedoch sind die Sanktionen nicht im geringsten so hart, wie für mich als Hartz 4 Kundin,obwohl ich nichts illegales gemacht habe
Sie und ihre Partei sind seit einigen Jahren in der Regierung wieso werden diese ungerechten Hartz 4 Methoden nicht reformiert. Steuerhinterziehung ist die einzige Art gegen Gesetze zu verstoßen und durch eine Selbstanzeige ist es legal , sich der Bestrafung zu entziehen. Auch hier wäre es ihnen als Regierungspartei möglich dieses Gesetz zu Reformieren,
Ich frage, ob jeder vor dem Gesetz wirklich gleich behandelt wird, anhand dieser beiden bespiele ?
Ich könnte noch mehr beispiele zu den Hartz 4 M
Methoden anbringen jedoch ist mein anliegen hoffentlich klar geworden.
Mit freundlichem gruß
Sehr geehrte Frau Öz,
danke für Ihr Frage. Steuerhinterziehung ist in Deutschland strafbar und das ist richtig so. Steuerpflichtige, die ihrer Pflicht nicht nachkommen, werden behördlich verfolgt. In unserer Rechtsordnung ist allerdings niemand verpflichtet, sich selbst zu belasten. Nichtsdestotrotz haben wir ein Interesse daran, dass jeder, der eine Steuerstraftat begeht, seiner Steuerpflicht sühnend nachkommt. Die Selbstanzeige ist ein Weg, sich ehrlich zu machen. Eine Strafbefreiung mithilfe einer solchen wird durch die Verschärfung der Regelungen durch die christlich-liberale Koalition nur dann noch gewährt, wenn noch keine staatsanwaltlichen Ermittlungen erfolgen und der betroffene Steuerzahler sämtliche Vermögenswerte offenlegt. Dies war zu Zeiten der Rot-Grünen und der großen Koalition noch anders. Eine Selbstanzeige war möglich, wenn die Staatsanwaltschaft schon vor der Tür stand. Wenn sich jemand freiwillig selbst anzeigt und am Ende die gleiche Strafe zu befürchten hat wie derjenige, gegen den die Staatsanwaltschaft ermittelt, dann wird es kaum noch Selbstanzeigen geben. Veränderungen sollten deshalb sorgsam abgewogen werden. Man kann darüber nachdenken, ob die Straffreiheit einer Selbstanzeige bei einer bestimmten Höhe der hinterzogenen Summe oder einer nachgewiesenen Systematik eingeschränkt wird.
Zum von Ihnen geschilderten Vorgehen des Job Centers kann ich leider keine Stellung beziehen, da ich mir der genauen Sachverhalt bedauernswerterweise nicht bekannt ist. Ich teile allerdings Ihre Auffassung, dass die Sanktionen bei Nichterscheinen im Job Center durch ein Vorstellungsgespräch bzw. das Unterzeichnen eines Arbeitsvertrages nicht angewendet werden sollten. In dieser Frage haben die Job Center einen Ermessensspielraum; gesetzlich ist diese Frage nicht geregelt.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Döring, MdB