Frage an Patrick Döring von Jara S. bezüglich Gesundheit
Hallo Herr Döring,
im TV haben Sie verkündet, dass das Pflegegeld für Pflegestufe 2 ab Januar 2013 auf € 525,-- steigt. Ich habe eine 100% behinderte Tochter, Merkzeichen G, H, RF sowie B mit einem unbefristeten Schwerbehindertenausweis.
Die BEK hat mir nun mitgeteilt, dass mir als Pflegerin meiner Tochter weiterhin lediglich € 440,-- zustehen, da der erhöhte Satz nur für Demenzkranke gilt.
Das haben Sie im TV so nicht gesagt.
Zumal es im Freundeskreis mit den gleichen Merkzeichen im Behindertenausweis Fälle gibt, in denen ab Januar 2013 der von Ihnen genannte neue Satz von € 525,-- bezahlt wurde. Hat die BEK da etwas missverstanden?
u.A.w.g
Jara Sagebiel - Mutter und gesetzliche Betreuerin
Sehr geehrte Frau Sagebiel,
Haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Mit dem Pflege-Neuausrichtungsgesetz wurde zum 1. Januar 2013 insbesondere die Versorgung von Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, die zu Hause betreut werden, verbessert. Pflegebedürftige nicht nur mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, sondern auch geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen erhalten in den Pflegestufen I und II und der sogenannten Pflegestufe 0 erhöhte Leistungen. Versicherte der Pflegestufe 0 haben je Kalendermonat Anspruch auf Pflegegeld in Höhe von 120 Euro oder Pflegesachleistungen in Höhe von bis zu 225 Euro. Für Pflegebedürftige der Pflegestufe I erhöhen sich das Pflegegeld auf 305 Euro und die Pflegesachleistungen auf bis zu 665 Euro. Für Pflegebedürftige der Pflegestufe II erhöhen sich das Pflegegeld auf 525 Euro und die Pflegesachleistungen auf bis zu 1.250 Euro. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung oder der von der Pflegekasse beauftragte Gutachter hat im Rahmen der Begutachtung zur Pflegebedürftigkeit die erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz des Pflegebedürftigen festzustellen.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Döring