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Patrick Döring
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Frage von Ulrich B. •

Frage an Patrick Döring von Ulrich B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Herr Döring,

als Liberalem dürfte es Ihnen nicht schwerfallen, meiner Frage eine positive Antwort zu geben.

Was halten Sie von meinem Vorschlag,den Abgordneten im deutschen Bundestag wie vielen anderen Berufstätigen einen ganz normalen Anstellungsvertrag zu geben, in dem genau geklärt ist, was Abgeordnete dürfen und was nicht und sie dann ev. auch sanktioniert werden können, befristet jeweils auf die Dauer einer Wahlperiode?

Freue mich auf Ihre Antwort.

Ulrich Balkenhol

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Balkenhol,

vielen Dank für Ihre Frage.

Ihr Vorschlag ist leider rechtlich nicht gangbar, er verstößt sogar gegen das Grundgesetz.
Artikel 38 (1) GG lautet: "Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen."

Zum einen ist ein Abgeordneter kein Angestellter, zum anderen gibt es in der Bundesrepublik kein imperatives Mandat, d.h. man darf Abgeordneten keine Weisungen erteilen, wie es Ihr Vorschlag beinhaltet. Er ist und muß unabhängig sein und bleiben. Im übrigen: wer sollte einen solchen Vertrag entwerfen, und wer Sanktionen vornehmen? Etwa die Regierung, die damit den Bundestag kontrollieren würde statt umgekehrt?

Mit freundlichen Grüßen

Patrick Döring, MdB