Frage an Patrick Döring von Joachim H. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Bundestagsabgeordneter Döring,
gerade lese ich hier Ihre weitausholende Erklärung an Herrn Jürgens, warum sie dem ESM zustimmten, ohne konkrete auf die Fragen dieses Bürgers einzugehen.
Deshalb stelle ich einige konkrete Zusatzfragen:
Was halten Sie eigentlich vom Vorschlag des EZB Direktors Asmussen, übrigens SPD Mitglied, den ESM zu bevollmächtigen, über die Haushalte souveräner Staaten zu entscheiden?
Unglaublich! Noch liegt über der heutigen, äußerst verfassungsrechtlich bedenklichen, Konstruktion des ESM noch keine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vor und schon will dieser oberster Buchhalter und Gelddrucker Europas den ESM zur allmächtigen Bank machen, die alle Haushalte (also auch unsere Steuereinnahmen) der Euroländer im Griff hat. http://www.handelsblatt.com/politik/international/ezb-direktor-fordert-euro-staaten-sollen-souveraenitaet-abgeben/6890288.html
Sind diese Machtgelüste den deutschen Abgeordneten eigentlich bekannt sind? Können Sie dann noch guten Gewissens für einen Rettungsschirm nach dem andern stimmen (wieviel waren es bisher?), die diesen Finanzjongleuren nur in die Hände spielen. Was ist eigentlich ihre persönlich letzte rote Linie und die Ihrer Partei, die nicht mehr überschritten werden darf? Die Vorstellungen von Asmussen? Müßte man nach dieser Aussage diesem Asmussen nicht den Stuhl vor die Tür setzen, oder ist der auch schon immun und unanstastbar?
Zusatzfragen:
Wie hoch ist eigentlich die Haftungssumme Deutschlands insgesamt (EFSF, IWF, ESM u. für Sonstige) ? http://www.tagesschau.de/wirtschaft/haftungsrisiko100.html
Wie können Länder ernsthafte Bürgen sein, die mit Bürgschaften durch Deutschland gerettet werden müssen? http://rundertischdgf.wordpress.com/2012/07/19/was-ist-wenn-burgen-beim-esm-ausfallen/
Über was darf eigentlich das ESM Geheimgremium, zusammengesetzt aus 9 Abgeordneten, entscheiden?
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Hahn
Sehr geehrter Herr Hahn,
vielen Dank für Ihr Interesse bezüglich der Abstimmung zum Fiskalpakt. Ihre Fragen beantworte ich gerne.
Zu ihren Bedenken um die Souveränität der deutschen Regierung in Haushaltsfragen: Mit der FDP wird es keine wie auch immer geartete Aufweichung des Budgetrechts als "Königsrecht" des Parlaments geben. Deshalb haben wir vor jedwede Entscheidung, die die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Bundestages betrifft, im Rahmen der EFSF und des ESM einen Zustimmungsvorbehalt des Deutschen Bundestages eingebaut. Mit der Errichtung des Fiskalvertrags ist es uns überdies gelungen, die strenge deutsche Schuldenbremse in 25 Staaten der EU (darunter alle 17 Euro-Mitgliedstaaten) zu exportieren und damit eine wirkungsvolle Steuerung der Fiskalpolitik in Europa einzurichten. Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sind diesbezüglich im Übrigen auch eindeutig, so dass auch die von SPD und Grünen geplante Einführung von Eurobonds oder die Errichtung eines Schuldentilgungsfonds mit einem Haftungsvolumen für Deutschland von mindestens 2.300 Mrd. Euro schlicht als verfassungswidrig zu bezeichnen sind.
Sie können sich darauf verlassen, dass derartige Maßnahmen bei einer FDP-Beteiligung an der Bundesregierung nicht zu machen sein werden!
Zu Ihren Zusatzfragen: Die Zahlen, die Sie in Ihrer Frage über tagesschau.de verlinkt haben, treffen meines Erachtens weitgehend zu.
Die gemeinsame Stabilisierung der Eurozone kann nur funktionieren, wenn sich grundsätzlich alle Staaten an ihr beteiligen. Für den Fall, dass ein Land komplett durch EFSF refinanziert werden muss, gibt es für dieses Land allerdings die Möglichkeit, vorübergehend aus der Gewährleistung für weitere neue einzugehende Verbindlichkeiten auszusteigen (sog. „Stepping-Out Guarantor“). Aufgrund der umfangreichen Anpassungsprogramme der EFSF ist diese Variante jedoch nicht besonders attraktiv. Beim ESM wird ein solches "Stepping Out" übrigens auch aufgrund des eingezahlten Stammkapitalanteils nicht mehr nötig sein.
Das Sondergremium des Haushaltsausschusses, das derzeit aus neun ordentlichen und ebenso vielen stellvertretenden Mitgliedern besteht, ist alleine für die Genehmigung etwaiger Interventionen der EFSF oder des ESM auf dem Sekundärmarkt für Staatsanleihen vorgesehen, zumal hier ein Fall besonderer Vertraulichkeit vorliegt. Ein solches Vorgehen ist vom Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 28.02.2012 übrigens ausdrücklich als verfassungskonform gekennzeichnet worden.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen weiterhelfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen!
Patrick Döring, MdB