Frage an Patrick Döring von Frank S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Ich möchte Sie gerne fragen, wie Sie zum neuen Meldegesetz stehen, dass gerade vom Bundestag verabschiedet wurde.
Sehr geehrter Herr Schmidt,
vielen Dank für Ihre Frage vom 08.07.2012 zum neuen Bundesmeldegesetz. Gerne antworte ich Ihnen.
Der beschlossene Gesetzesentwurf zur Fortentwicklung des Meldegesetzes zielt darauf ab, die momentan länderweit unterschiedlichen Meldegesetze auf Bundesebene zu vereinheitlichen. Für die FDP-Fraktion war dabei wichtig, dass mit dem neuen Recht kein zentrales Melderegister geschaffen wird, sondern es weiter bei der dezentralen Speicherung in den zuständigen Meldebehörden bleibt.
Die auf Länderebene bestehenden Möglichkeiten, Daten bei Meldebehörden abzufragen sind nicht von Änderungen betroffen. Das Melderegister bleibt de facto ein öffentliches Register. Die Nutzung der auf Einzelanfragen herausgegebenen Daten unterliegt selbstverständlich weiterhin dem Bundesdatenschutz.
Die Neuerung des Gesetzes besteht in der Widerspruchsoption gegenüber der Weitergabe von Daten der Bürgerinnen und Bürger. Bei der Anmeldung soll man künftig von seinem zuständigen Meldeamt darauf hingewiesen werden, dass man dieser Weitergabe widersprechen kann. Natürlich ist ein solcher Widerspruch jederzeit – also auch nach der Anmeldung – möglich. Eine derartige Regelung bestand bisher nur für die Parteienwerbung.
Ursprünglich war eine explizite Weitergabeerlaubnis vorgesehen gewesen. Im Verlauf der Gesetzesberatungen wurde diese jedoch in die beschrieben Widerrufsoption geändert.
Die dazu geäußerte Kritik der Bürgerinnen und Bürger nehmen wir sehr ernst. Und ich kann Ihnen versichern, dass die FDP-Fraktion, insofern sich eine Mehrheit für die Einwilligungsoption findet, diese Regelung sehr gerne mittragen wird.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen weiterhelfen. Im Falle weiterer Fragen können Sie sich gerne wieder an mich wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Döring, MdB