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Patrick Döring
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Frage von Stefan M. •

Frage an Patrick Döring von Stefan M. bezüglich Finanzen

Guten Tag,

in der FDP gab es nach der Wahl die Ankündigung, die aktuelle Form der Abgeltungssteuer zu ändern. Könnten Sie mir sagen, was aus dieser Ankündigung geworden ist bzw. ob noch Änderungen geplant sind? Siehe den Auszug aus der "Zeit"
Danke

Zitat aus der Zeit:
"Die zum 1. Januar 2009 eingeführte Abgeltungsteuer könnte schon bald auf die Tagesordnung der schwarz-gelben Koalition gelangen, weil die FDP die Steuer ablehnt. Statt mit dem persönlichen Steuertarif des Steuerpflichtigen, werden Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne) seit Jahresanfang unabhängig von ihrer Höhe pauschal mit 25 Prozent (zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag) besteuert. Die Liberalen sind aber gegen die Einbeziehung privater Veräußerungsgewinne in die Abgeltungsteuer. Für Gewinne aus Aktienverkäufen sollte nach ihren Vorschlägen eine Spekulationsfrist eingeführt werden. Nur Gewinne innerhalb dieser Frist sollten der Abgeltungsteuer unterliegen. "Veräußerungsgewinne aus Anlagen, die der Altersvorsorge dienen und langfristig gebunden sind, sind steuerfrei", so heißt es im Wahlprogramm der FDP.

Unterstützt wird die Forderung nach Wiedereinführung einer Spekulationsfrist von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). "Es geht nicht, dass man die Menschen erst in die private Altersvorsorge treibt und die Gewinne dann besteuert", kritisiert DSW-Hauptgeschäftsführer Ulrich Hocker. Vorstellbar sei ein höherer Freibetrag wie in Großbritannien, wo rund 8000 Pfund (etwa 8800 Euro) pro Jahr und Sparer steuerfrei bleiben. Oder ein Modell wie in Frankreich. Dort gilt eine Spekulationsfrist von fünf bis sieben Jahren: ab dem fünften Jahr können Privatanleger ihre Kursgewinne zu einem Drittel steuerfrei vereinnahmen, ab dem siebten Jahr komplett."

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Müller,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Nach Einführung der Abgeltungsteuer zum 1. Januar 2009 mussten zwar Kapitalerträge grundsätzlich nicht mehr in der Steuererklärung angegeben werden. Ausnahmen bestanden aber unter anderem dann, wenn außergewöhnliche Belastungen oder Spenden beim Finanzamt geltend gemacht wurden. Dann musste der Antragsteller seine Kapitalerträge allein für diese Zwecke trotz der bereits erfolgten abgeltenden Besteuerung ermitteln, zusammenstellen und dem Finanzamt gegenüber erklären.

Im Zuge des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 konnte die FDP diese Regelung ändern: Wer außergewöhnliche Belastungen oder Spenden absetzen will, muss ab 2012 Kapitalerträge nicht mehr zusätzlich in der Steuererklärung angeben. Diese Regelung soll vor allem zu mehr Bürokratieabbau führen.

Das deutsche Steuersystem wird grundsätzlich mit dem Steuervereinfachungsgesetz einfacher, gerechter, moderner und unbürokratischer.

Mit freundlichen Grüßen,

Patrick Döring MdB