Frage an Patrick Döring von Bernd R. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Döring,
vielen Dank für Ihre Stellungnahmen zu den Themen Leiharbeit und Mindestlohn. Zusammengefasst sind Sie und die FDP gegen die Einführung von Mindestlöhnen, können sich aber mit dem Prinzip "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" mit Einschränkungen anfreunden.
Aber, aber Ihre Partei stellt bereits seit zwei Jahren die Bundesregierung zusammen mit CDU und CSU. Wann werden Sie, d.h. die Bundesregierung unter Beteiligung der FDP den Grundsatz des `Equal Payments umsetzen?
Wann führt die amtierende Bundesregierung den Grundsatz "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" ein?
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Reinert
Sehr geehrter Herr Reinert,
vielen Dank für Ihre Frage vom 8. Februar 2012.
Zeitarbeit ermöglicht es Unternehmen, bei unsicherer Auftragslage kurzfristig zu reagieren. Wir als FDP wollen deshalb die Zeitarbeit als flexibles Instrument des Arbeitsmarkts und als Beschäftigungsmotor erhalten und stärken. Dabei sind die Personaldienstleister als Anbieter solcher Leistungen wichtig und ihre Vermittlungsleistung muss entsprechend honoriert werden, sonst funktioniert dieses Modell nicht.
Zeitarbeit als Ersatz für Stammbelegschaften oder für Lohndifferenzierung nach unten lehnen wir Liberalen allerdings ab. Deshalb gehen wir entschieden gegen Missbrauch der Zeitarbeit vor: Die Koalition hat in das Gesetz zur Verhinderung von Missbrauch der Arbeitnehmerüberlassung die Vereinbarungen der Tarifpartner in der Zeitarbeit aufgenommen, um Missbrauch bei konzerninternen Überlassungen auszuschließen.
Mit dem neuen Gesetz setzen wir die Leiharbeitsrichtlinie der Europäischen Union eins zu eins um. Bereits heute gilt der Gleichstellungsgrundsatz („Equal Pay“, „Equal Treatment“), wonach Zeitarbeitnehmern die gleichen wesentlichen Arbeitsbedingungen zu gewähren sind wie Mitarbeitern der Stammbelegschaft. Von diesem Grundsatz kann nur aufgrund eines Tarifvertrags und nur bis zu einer bestimmten Lohnuntergrenze abgewichen werden. Diese Lohnuntergrenze wurde für die Zeitarbeit gesetzlich festgeschrieben. Sie wird auf der Grundlage der untersten tarifvertraglichen Entgelte bestimmt, die in der Zeitarbeit gelten.
Bereits heute gelten die Tarifverträge der Zeitarbeit für fast alle Zeitarbeitnehmer in Deutschland. Mit der Einführung einer Lohnuntergrenze kommen wir jedoch der Forderung entgegen, eventuellen Schaden von der Zeitarbeit und Lohndumping aus dem europäischen Ausland abzuwenden.
Mit freundlichen Grüßen
Patrick Döring, MdB