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Frage von Sebastian G. •

Frage an Patrick Döring von Sebastian G. bezüglich Recht

Wie sehen Sie die Chancen für ein deutsches Atommüllendlager auf der Hammerberghalde in Sachsen
oder in der Lagerstätte Aue-Schlema-Alberoda
oder neben dem Museum Uranbergbau Bergstraße 22, 08301 Bad Schlema
oder im Uranbergwerk der Sachsenerz AG in Johanngeorgenstadt?
Wie schnell können Sie die Grundstückseigentümer der dortigen Landkreise von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreien?
Würden Sie diesbezüglich eine Entschädigungserhöhung durch die deutschen Sozialämter und eine Entschädigungssammelklage von Deutschland für die unwissenden ehemaligen Uranbergbauarbeiter gegen die damalige Besatzungsmacht Russland und deren in Moskau ansässiger staatlichen russischen Aktiengesellschaft Buntmetallindustrie Wismut - die die dort nur zwischen 1946 und 1948 gewonnenen 338,2 Tonnen Uranerz für die erste russische Atombombe (1949) verlangt hat - unterstützen?
Könnten Sie im Bundestag zu Thyssen Krupp eine Anfrage machen für die Aktionäre - zu denen vor
einigen Jahren ja noch der Iran gehörte - um zu erfahren wie hoch die
Gewinnmarge im Militärbereich ohne staatliche Subventionen wäre und den
Rüstungsexportberichtanhang um historische Parteispendenangaben aller
deutscher Rüstungsgüterfirmen ergänzen?
Könnten Sie im Gegenzug über die UN z.B. Subventionen für ein
Nuklearsprengkopfendlager in Israel - insbesondere für die Nuklearsprengköpfe in den mit 1 Mrd. Euro deutscher Steuergelder subventionierten 6 U-Boote und deren Trägerraketen - und u.a. Iran und für Seeminenräumboote zum Schutz der Strasse von Hormuz beschliesen?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Guenther,

das Endlagerkonzept der deutschen Bundesregierung sieht einen Verschluss der radioaktiven Abfälle in tiefen geologischen Formationen, d. h. in mehreren hundert Metern Tiefe vor. Der radioaktive Abfall soll bis zum Abklingen der Strahlung sicher in seit Millionen Jahren unberührten Formationen von der Biosphäre isoliert werden.

Mit Schacht Konrad wurde für schwach und mittelradioaktiv strahlende Abfälle, das sind rund 90 Prozent der Abfälle, bereits ein Endlagerstandort gefunden und genehmigt. Im Hinblick auf die hochradioaktiven, wärmeentwickelnden Abfälle hat der von CDU/CSU, FDP, SPD und den Grünen beschlossene Ausstieg aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie mit einem definierten Enddatum die historisch einmalige Chance eröffnet, auch in der Endlagerfrage zu einem Konsens zu kommen. Diese Chance wollen wir nutzen.

Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen hat angekündigt, bis Sommer 2012 unter Einbeziehung der Bundesländer ein neues Endlagersuchgesetz zu erarbeiten, das von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden soll. Derzeit laufen hierzu die entsprechenden Verhandlungen zwischen Bund und Ländern. Über konkrete Standorte kann und wird allerdings erst nach Abschluss von Standorterkundungen entschieden werden.

Mit freundlichen Grüßen,

Patrick Döring MdB

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Guenther,

vielen Dank für Ihre Frage vom 31. Dezember 2011.

Zu einer rationalen Energiepolitik gehört es, sich den Konsequenzen der Energieerzeugung zu stellen. Die Bundesregierung hat gemäß dem Koalitionsvertrag das Gorleben-Moratorium aufgehoben. Den sicheren Verbleib der hochradioaktiven Abfälle dauerhaft zu gewährleisten, ist unabhängig vom Zeitplan des zügigeren Ausstiegs ein drängendes Problem. Die FDP befürwortet es, den Salzstock in Gorleben zu Ende zu erkunden und zugleich rückholbare Endlager-Konzepte in tiefen geologischen Formationen oder gesicherten baulichen Einrichtungen zu prüfen. Alle Bundesländer sind in gesamtstaatlicher Verantwortung aufgefordert, sich an diesem Prozess zu beteiligen.

Die FDP im Deutschen Bundestag hat dazu ein Positionspapier erarbeitet, das Sie im Internet unter der Adresse http://www.fdp-fraktion.de/files/1228/Positionspapier-Endlagerung_radioaktiver_Abfaelle.pdf abrufen können.

Mit freundlichen Grüßen

Patrick Döring, MdB