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Patrick Döring
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Frage von Rolf S. •

Frage an Patrick Döring von Rolf S. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Döring,
ich habe auf dem vorgesehenen Formular meine Rechte wegen einer Verspätung der Deutschen Bahn von mehr als einer Stunde geltend gemacht. Jetzt bekomme ich ein Schreiben, in dem (nochmals?) meine Bankverbindung abgefragt wird. Ich soll nun erneut auf meine Kosten ein Schreiben verschicken. Eine Faxnummer oder Email-Adresse ist weder auf dem Schreiben noch auf der Homepage zu finden. Darf das so sein? Finden Sie das richtig so?
Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Schäfer,

vielen Dank für ihre Frage.
Ich bitte vielmals um Verständnis, dass ich nicht in der Lage bin, jedes einzelne Beschwerdeverfahren

nach dem Fahrgastrecht zu bewerten. Sollte es in der Abwicklung ihrer Beschwerde bei der Deutschen Bahn AG zu Misshelligkeiten kommen, wenden Sie sich bitte dafür an die zuständige Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr http://www.soep-online.de

Dass in unseren modernen Zeiten keine andere Kontaktmöglichkeit als Brief oder Telefon angeboten wird, hat allerdings auch mich verwundert. Ich habe dies dem Unternehmen gegenüber moniert. Dort wurde mir jedoch versichert, dass bereits an einer Verbesserung der Antragsabwicklung gearbeitet wird. Wie Sie ja wissen, wird bereits heute auf www.bahn.de ein Formular angeboten, das die vollständige Erfassung der benötigten Daten durch eine Logikprüfung sicherstellt. Wünscht der Kunde die Entschädigung als Überweisung, wird die Bankverbindung zur Musseingabe. Darauf aufbauend soll in naher Zukunft eine vollständige Onlineabwicklung von Anträgen möglich sein. In der Folge ist dann nicht nur das Formular im Internet auszufüllen, sondern auch die eingescannten Fahrkarte per Upload anzuhängen – so dass der Antrag zur Gänze online eingereicht werden kann. Sollte es in diesem Verfahren in Zukunft noch zu Fehlern kommen (die freilich durch die erwähnte Logik-Prüfung mit einiger Sicherheit auszuschließen sind), so kann dieser durch die umstandslose Änderung und erneute Übersendung des Antrags behoben werden. Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft geholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen,

Patrick Döring MdB