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Patrick Döring
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Frage von Rene R. •

Frage an Patrick Döring von Rene R. bezüglich Staat und Verwaltung

Sehr geehrter Herr Döring,

in Großbritannien tobt gerade ein Spesenskandal. Die Daily Mail deckt Häppchenweise eine unberechtigte Spesenabrechnung nach der anderen auf.
Mir stellt sich die Frage, wie es bei den Bundestagsabgeordneten mit der Spesenabrechnung verhält. Ich weiss, dass jeder Abgeordnete eine Pauschale erhält, bedeutet dies, dass die deutschen Abgeordneten darüber hinaus keine Spesen abrechnen können?
Zudem Frage ich Sie, ob Sie der Meinung sind, dass die Abgeordneten Ihre Spesen veröffentlichen sollten?
Meine Meinung ist, dass alle Abgeordneten alle Ausgaben, die von der öffentlichen Hand getragen werden, genaustens belegen sollte, entweder gegenüber dem Bundestagspräsidenten oder einfach veröffentlichen.

Auf Ihre Antwort und Meinung freue ich mich schon sehr.

Mit freundlichen Grüßen
René L. Röhl

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Röhl,

vielen Dank für ihre Frage vom 12. Mai zum Spesenskandal in Großbritannien und den entsprechenden deutschen Regelungen.

Wie Sie bereits richtig feststellen, erhält in Deutschland jeder Abgeordnete eine Pauschale, aus der er die Kosten bestreiten kann, die ihm durch sein Mandat entstehen – darunter fallen insbesondere auch die Kosten zum Beispiel für den zweiten Wohnsitz in Berlin, Einrichtung und Unterhalt von Büros im Wahlkreis sowie sämtliche Fahrten, die ein Abgeordneter in Ausübung seines Mandates unternimmt. Darüber hinausgehende Kosten können nicht abgerechnet werden. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn ein Abgeordneter weitere Aufgaben im Auftrag seiner Fraktion oder des Bundestages übernimmt. Die dadurch entstehenden Aufwendungen (in der Regel Reisekosten zum Beispiel als Teilnehmer einer Delegation des Deutschen Bundestages zu internationalen Konferenzen) werden von der jeweiligen Fraktion oder vom Bundestag erstattet.

Dieses System hat sich in meinen Augen sehr bewehrt. Es ist unbürokratisch und verhindert einen Missbrauch, wie wir ihn gerade in Großbritannien erleben können. Auch wenn einzelne Abgeordnete ihre Pauschale vielleicht nicht gänzlich ausnutzen, halte ich unser System außerdem für Kosten sparend, weil durch die Deckelung natürlich ein sparsamer Umgang mit den zur Verfügung stehenden Mitteln gefördert wird.
Einer Veröffentlichungspflicht stehe ich eher kritisch gegenüber. Zum einen würde dies einen unheimlichen Aufwand bedeuten: Wenn alle zur Mandatsausübung getätigten Ausgaben, jede einzelne Tankfüllung und jede Taxiquittung, jedes Essen, jeder Kugelschreiber, jedes Telefonat (mit Einzelverbindungsnachweis) oder die (anteiligen) Kosten bei der Anschaffung eines neuen Fahrzeugs in Zukunft abgerechnet werden müssten, bräuchte es wahrscheinlich erst einmal zig neue Verwaltungsstellen, um das alles zu prüfen und abzurechnen; ob am Ende eine solche Lösung für den Steuerzahler außerdem billiger käme, wage ich zu bezweifeln.

Zum anderen, und das ist für mich persönlich das eigentlich entscheidende Argument, würde durch eine solche Belegpflicht auch die Unabhängigkeit des Abgeordneten eingeschränkt. Denn Vertraulichkeit ist in vielen Fällen und insbesondere für die Arbeit in der Opposition unverzichtbar. Wenn ich für jedes meiner zahlreichen vertraulichen Gespräche bei einem Frühstück, Mittag- oder Abendessen mit einem Ministerialbeamten aus dem Bundesverkehrsministerium und frustrierten Kollegen aus den Regierungsfraktionen die Kosten für die Anreise und das Arbeitsessen oder für meine Telefonate mit Informanten im Datenskandal bei der Deutschen Bahn eine Rechnung vorlegen (und diese am besten noch veröffentlichen) müsste, würde ich in meinen Handlungsmöglichkeiten empfindlich eingeschränkt. Wer würde noch mit mir sprechen, wenn er befürchten müsste, dass das Gespräch dann in der Bundestagsverwaltung aktenkundig (und damit in einem politischen Apparat auch eventuell weiteren Personen bekannt) und anschließend im Internet veröffentlicht würde?

Mit freundlichen Grüßen
Patrick Döring MdB