Frage an Patrick Diebold von Christiane B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Aus meiner Sicht ist der Umgang von Deutschland mit Flüchtlingen schlecht geregelt. Straffällig gewordene Flüchtlinge oder sogenannte Gefährder können häufig nicht abgeschoben werden. Um die Abschiebequoten zu erfüllen, werden deshalb häufig Flüchtlinge abgeschoben, die sich alle Mühe gegeben haben sich hier gut zu integrieren, die Deutsch lernen, eine Schule besuchen, eine Ausbildung machen oder hier arbeiten. Solche Menschen benötigt Deutschland dringend. Meiner Meinung nach besteht hier großer Änderungsbedarf. Was tun Sie konkret um gesetzliche Regelungen zu verabschieden, die dieses Dilemma beenden.
Sehr geehrte Frau Berg,
die jetzige Situation ist alles andere als ideal, da gebe ich Ihnen vollkommen Recht.
Für mich steht außer Frage, dass das Asylrecht kein Einwanderungsrecht sein kann, sondern nur temporär auf Grund eines bestehenden Asylgrundes vergeben werden kann.
Grundsätzlich bin ich daher der Auffassung, dass das Bleiberecht erlischt, sobald der Asylgrund nicht mehr besteht oder nie bestanden hat und somit eine Ausweisung erforderlich ist und dies auch in einen demokratischen Rechtsstaat konsequent durchgeführt werden muss.
Die von Ihnen angesprochenen Menschen, die sich bereits integriert und "Fuß gefasst" haben, müssen dennoch eine Perspektive erhalten. Aus diesem Grund bin ich für die Einführung eines Einwanderungsgesetzes, welches eben jenen Menschen eine dauerhafte Bleibeperspektive bietet, die diese aus dem Asylrecht nicht herleiten können.
Mit freundlichen Grüßen,
Patrick Diebold