Frage an Patricia Lips von Hubert M. bezüglich Senioren
Sehr geehrte Frau Lips,
ich bin mit der Besteuerung meiner ab 01.01.2006 bezogenen Altersrente nicht einverstanden, weil ich mich gegenüber den bis 2004 begonnenen Altersrenten benachteiligt fühle. Mein zwei Jahre älterer Nachbar wird nicht besteuert, mir werden 52% meiner Jahres-Bruttorente mit einem hohen Satz versteuert, da meine Ehefrau noch berufstätig ist. Meine Rentenbeiträge wurden bis zum letzten Arbeitstag voll versteuert und trotzdem wird meine Rente ab dem ersten Tag auch besteuert. Der sog. Steuer-Freibetrag wird mir wegen der Berufstätigkeit meiner Ehefrau nicht gewährt. Ich fühle mich betrogen und muss mich sozusagen mehrere Monate im Jahr von meiner Ehefrau aushal-ten lassen.
Das sog. Alterseinkünftegesetz ist auch für mich verfassungswidrig. Leider lassen sich die Verfassungsrichter wie immer sehr viel Zeit, wenn es um die Rechte der normalen Bürger geht.
Ich bitte um Ihren Standpunkt und ggf. Aktivitäten, damit die Ungerechtigkeit beseitigt wird!
Rentenbesteuerung erst für die Rentner, deren Beiträge auch steuerfrei gestellt waren!
Mit freundlichen Grüßen
Dipl.-Ing. Hubert Müller
Sehr geehrter Herr Müller,
zunächst möchte ich Sie um Verständnis bitten, dass mir eine Auskunft zu steuerrechtlichen Einzelfällen nicht gestattet ist und ich daher nur allgemein zu der von Ihnen angesprochenen Problematik Stellung nehmen kann.
Das Bundesverfassungsgericht hatte in seinem Urteil vom 6. März 2002 den Gesetzgeber verpflichtet, die seinerzeit gleichheitswidrige Besteuerung der Pensionen einerseits und die Besteuerung der Renten andererseits verfassungskonform auszugestalten (Stichwort: Steuergerechtigkeit). Nach einem Übergangszeitraum werden alle Alterseinkünfte in steuerlich gleicher Weise belastet. In der Erwerbsphase sinkt hingegen die Steuerbelastung aufgrund der Steuerfreistellung der Beiträge. Damit werden finanzielle Spielräume geschaffen für eine zusätzliche private Vorsorge, insbes. für die Generation, die durch den ansteigenden steuerbaren Anteil dann bis zu 100% in ihrer Rentenzeit besteuert wird.
Infolge des Übergangs zur sog. nachgelagerten Besteuerung durch das Alterseinkünftegesetz vom 5. Juli 2004 unterliegen seit 2005 demnach Alterseinkünfte zu 50 Prozent der Besteuerung. Dies gilt für alle Bestandsrenten sowie für in diesem Jahr erstmals gezahlten Renten. Da die Bezüge und Freibeträge sehr individuell sind, ist Ihr Nachbar evtl. tatsächlich (noch) nicht davon betroffen. Der steuerbare Anteil der Rente wird für jeden neu hinzukommenden Rentnerjahrgang bis zum Jahr 2040 auf 100 Prozent angehoben.
Herzliche Grüße aus dem Wahlkreis Odenwald nach Sulzbach.
Patricia Lips