Frage an Patricia Lips von Dr. Frank B. bezüglich Innere Sicherheit
Der ersehnte Abschalttermin von Biblis war so nahe.
Ich ahne es - in Biblis wird es zur Kernschmelze kommen - meine Kinder, die im
Plusenergiehaus aufwachsen werden mich fragen: müssen wir jetzt auch
sterben - wir nutzen doch die Sonnenenergie? -
Warum wollen Sie die Energiewende so weit hinausschieben? Es gibt
über www.100-GUTE-GRUENDE.de die AKWs schnell abzuschalten.
Bitte nennen sie mir Gründe für die Laufzeitverlängerung. Die Medien bringen keine
aktuell sinnvollen pro AKW-Argumente, sondern
nur alte wiederlegte wie notwendige Brückentechnologie bezahlbarer Strompreis für den Endkunden.
Zusätzlich erhoffe ich mir Antwort auf die Frage, wie viel es das
deutsche Volk kosten wird, wenn es sich mit der Nachfolgeregierung wieder für eine Annullierung der Laufzeitverlängerung entscheiden wird.
Es würde mich sehr freuen, wenn sie auf meine Fragen eingehen würden.
PS: wussten Sie, dass Terroristen nicht mal ein Passagierflugzeug brauchen um in Biblis den Reaktor zu knacken, Ein Militärjet ja sogar eine panzerbrechende Waffe reicht schon aus.
Mit freundlichen Grüßen Frank Büchler
Sehr geehrter Herr Dr. Büchler,
vielen Dank für Ihre Frage zur Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken.
Zunächst: Es wurde eine Laufzeitverlängerung vereinbart, die im Durchschnitt bei 12 Jahren über der aktuellen Vereinbarung liegt. Ich bin der Überzeugung, dass eine z u v e r l ä s s i g e und b e z a h l b a r e sowie C O 2-v e r t r ä g l i c h e Energieversorgung für eine Übergangszeit nur mit Unterstützung der Atomkraft möglich ist. Gerade bei der Grundlast ist eine Versorgung allein durch regenerative Energien (noch) nicht möglich. Ein Beispiel: bei allen Installationen im Bereich der Solarenergie in Deutschland lag der durch Photovoltaik erzielte Anteil an der Bruttostromerzeugung in 2009 bei nur 1%; der Anteil regenerativer Energien insgesamt bei nur 16%.
Zu der Frage, ob auch ohne die Laufzeitverlängerung bzw. ganz ohne Atomkraft die Energieversorgung sicher zustellen wäre, möchte ich nur auf den neuesten Monitoring-Bericht des Bundeswirtschaftsministeriums vom 24.1.2011 zur Versorgungssicherheit im Bereich der leitungsgebundenen Versorgung mit Elektrizität hinweisen. Danach haben Berechnungen für den Erzeugungsbereich zum Beispiel ergeben, dass mit der Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke ausreichend gesicherte Leistung zur Spitzenlastdeckung zumindest bis etwa zum Jahr 2020 zur Verfügung steht. Ohne den Beschluss zur Laufzeitverlängerung wäre dies nur bis etwa 2015 der Fall gewesen. Dies zeigt die Notwendigkeit der beschlossenen Maßnahmen.
Gleichzeitig trete ich aber auch für die Atomkraft als Brückentechnologie, solange sie notwendig ist, ein, und freue mich, dass im Rahmen des beschlossenen Energiekonzeptes e r s t m a l s zusätzliches Geld zur Verfügung gestellt wird, um den Ausbau regenerativer Energien schneller voranzutreiben. Neben der neuen Kernbrennstoffsteuer (jährlich bis 2016 2,3 Mrd €) werden von den großen Energieversorgern zusätzliche Erlöse in Höhe von 1,4 Mrd zugunsten eines Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“ abgeschöpft für die Förderung erneuerbarer Energien durch Energieforschung oder z.B. auch für den Bereich klimaschonende Mobilität.
Die auch von Ihnen vorgetragenen Sorgen der Bevölkerung um die Sicherheit der Anlagen nehme ich sehr ernst. Zur Verbesserung der Sicherheit der heimischen Kraftwerke möchte ich darauf hinweisen, dass durch das Energiekonzept der Bundesregierung an die Einhaltung eines dynamischen Sicherheitsstandards, der sich aus dem fortschreitendende Stand von Wissenschaft und Technik ableitet, angeknüpft wird. Im Gegensatz dazu wurde im Rahmen der rot-grünen Atomvereinbarung auf verschärfte Sicherheitsanforderungen gegenüber dem geltenden Recht verzichtet, obwohl auch nach der damaligen Vereinbarung die Kraftwerke noch mehr als 20 Jahre am Netz bleiben sollten.
Im Hinblick auf Biblis möchte ich daran erinnern, dass weitere Nachrüstungen Bedingung für den Weiterbetrieb und die Verlängerung der Laufzeit des Kraftwerks durch RWE sind, und dass stets eine Anpassung an neueste Sicherheitsstandards erfolgt. Die vom Bundesumweltministerium formulierten sicherheitstechnischen Anforderungen werden vom hessischen Umweltministerium anlagenspezifisch umgesetzt und müssen vor der Inanspruchnahme des neuen Stromkontingents erreicht sein. Im Rahmen der periodischen Sicherheitsüberprüfungen erfolgt eine weitere Optimierung der Störfallsicherheit.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen und
verbleibe
mit freundlichen Grüßen,
Patricia Lips MdB