Frage von Juliane H. • 22.04.2022
Antwort von Otto Carstens CDU • 25.04.2022
Für mich gilt:
Aufnahmeprogramme dann, wenn möglich und noch machbar, aber gleichzeitig auch nur so viele Aufnahmeprogramme wie nötig und noch vertretbar.
Für mich gilt:
Aufnahmeprogramme dann, wenn möglich und noch machbar, aber gleichzeitig auch nur so viele Aufnahmeprogramme wie nötig und noch vertretbar.
Das Recht auf Asyl in Deutschland ist ein Grundrecht, hinter dem ich voll stehe. Aber nicht jeder, der zu uns kommt, hat ein Recht auf diesen Schutz.
Ein Abschiebegefängnis in Glückstadt existiert nicht, die moderne Abschiebehafteinrichtung von HH, MV und SL-HO sollte aber m.E. weiter betrieben werden.