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Oswin Veith
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Frage von Heiko K. •

Frage an Oswin Veith von Heiko K.

Sehr geehrter Herr Veith,
wie stehen Sie zum Fracking?
Was man bisher von der Politik hörte war: "Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu bauen" - aäh - "... in Deutschland Fracking zu betreiben". Aber trotzdem wird es zugelassen.
Daß das irre ist, liegt auf der Hand.

Ich denke, an erster Stelle muß - so man logisch und vernunftig ist und auch so denkt - die wichtigste Ressource stehen: Grundwasser = Trinkwasser! Dann kommt irgendwann später der Energiebedarf (dessen Sinn, Unsinn oder Wirtschaftlichkeit ja noch getrennt zu diskutieren wäre!).

Fracking gefährdet unser Überleben, indem es unsere Versorgung mit sauberem Trinkwasser gefährdet. (Dies in noch stärkerem Maße als es die Privatisierung der Wasserversorgung zu tun vermag - siehe Veolia).)

Bitte sprechen Sie sich deutlich dagegen aus und lassen Sie sich nicht windigen Risikoabschätzungen abspeisen, die hinterher - wenn es zu spät ist - keinen Pfifferling mehr wert sind (und für die dann auch keiner mehr haftet!)!
Wenn man die Vorgänge und Verhältnisse in einigen 1000m Tiefe besser abschätzen könnte, als man es nun mal kann, hätten die Bürger in Staufen kein Problem und ein Atommüllendlager wäre auch schon längst gefunden!
Aber das ist nun mal nicht möglich, und deshalb glaube ich keinen Prognosen von Fracking- Befürwortern.

Darüberhinaus sah man in den letzten Jahren täglich, wie Gewinne in private Taschen flossen und Risiken und Kosten auf die Allgmeinheit umgelegt wurden (und werden - ich muß wohl nicht die Fälle von Bankenrettung bis ÖPP aufzählen). Daß dies beim Fracking wieder genau so stattfinden wird, ist so klar wie die sprichwörtliche Kloßbrühe.

MfG
H. Kleyboldt

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CDU

Sehr geehrter Herr Kleyboldt,

vielen Dank für Ihre Frage.

Ebenso wie für Sie hat auch für mich, meine Fraktion und unseren Koalitionspartner der Schutz der Gesundheit der Menschen, der Umwelt und des Trinkwassers höchste Priorität. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD stellt daher zum Einsatz der Fracking-Technologie klar, dass der Schutz von Trinkwasser und Gesundheit absoluten Vorrang hat. Zudem haben wir dort vereinbart, dass umwelttoxische Substanzen bei der Anwendung der Fracking-Technologie zur Aufsuchung und Gewinnung unkonventioneller Erdgaslagerstätten nicht zum Einsatz kommen dürfen.

Tatsache ist: bei uns wird bereits seit den 60er Jahren des vergangenen Jahrhunderts im Rahmen der konventionellen Gasförderung „gefrackt“ und nach meinem Kenntnisstand sind diesem Tun bisher keine Menschen zum Opfer gefallen.

Tatsache ist aber auch, dass Fracking – vor allem das unkonventionelle Fracking – heute keiner speziellen Regelung unterliegt. Genau das wollen wir mit den vorliegenden Gesetzentwürfen ändern und möglichst weitreichende Regelungen zum Schutz der Gesundheit der Menschen, der Umwelt und des Trinkwassers erreichen. Jedoch ohne ein pauschales Verbot zu erlassen, dass im Übrigen keine ausreichende Rechtssicherheit bietet.
Anders als bei der seit den 60er Jahren praktizierten konventionellen Gasförderung gibt es in Deutschland noch keine Erfahrungen mit der Gasförderung in so genannten unkonventionellen Lagerstätten, also in Schiefer- und Kohleflözgestein.

Die Gesetzentwürfe der Bundesregierung sehen deshalb für Schiefer- und Kohleflözgestein oberhalb 3000 Metern Tiefe ein generelles Frackingverbot vor. Lediglich wissenschaftlich begleitete und überwachte Probebohrungen sind unter strengsten Umweltanforderungen möglich, um die Auswirkungen von Maßnahmen auf die Umwelt, insbesondere den Untergrund und den Wasserhaushalt, wissenschaftlich erforschen zu können. Nach 2018 können in Ausnahmefällen Fördergenehmigungen erteilt werden. Die Voraussetzungen hierfür sind jedoch äußerst streng gefasst:

- eine unabhängige Expertenkommission aus sechs Mitgliedern (davon drei Umweltinstitute) muss den beantragten Einsatz der Fracking-Technologie in der jeweiligen geologischen Formation mehrheitlich als grundsätzlich unbedenklich einstufen,
- die Kommission zur Bewertung wassergefährdender Stoffe beim Umweltbundesamt muss die verwendeten Fracking-Gemische als nicht wassergefährdend einstufen und
- alle sonstigen umfassenden öffentlich-rechtlichen Zulassungsvoraussetzungen (d.h. insbesondere zum Wasser-, Boden- und Umweltschutz) müssen vorliegen.

Die endgültige Entscheidung über die Genehmigung liegt ausschließlich bei den zuständigen Bergbau- und Wasserbehörden der Länder. Diese sind also an das Votum der o.g. unabhängigen Expertenkommission nicht gebunden. Sollte eine Fracking-Maßnahme unter all diesen Voraussetzungen genehmigt werden, so gelten die oben im Bereich der konventionellen Erdgasförderung genannten Auflagen vollumfänglich. Insgesamt sind die vorgesehenen Umwelt- und Trinkwasserschutzmaßnahmen also sehr weitreichend.

Abschließend möchte ich bemerken, dass die Gesetzentwürfe nicht wie ursprünglich geplant vor der Sommerpause verabschiedet worden.
Änderungen zu meinen Ausführungen sind also durchaus möglich. Auch daran zeigt sich, dass die Kolleginnen und Kollegen aus den federführenden Ausschüssen noch intensiv an den Gesetzesentwürfen arbeiten, um für die Menschen in unserem Land das bestmöglich Schutzniveau zu gewährleisten.

Mit freundlichen Grüßen
Oswin Veith

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CDU

Sehr geehrter Herr Kleyboldt,

vielen Dank für Ihre Frage.

Ebenso wie für Sie hat auch für mich, meine Fraktion und unseren Koalitionspartner der Schutz der Gesundheit der Menschen, der Umwelt und des Trinkwassers höchste Priorität. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD stellt daher zum Einsatz der Fracking-Technologie klar, dass der Schutz von Trinkwasser und Gesundheit absoluten Vorrang hat. Zudem haben wir dort vereinbart, dass umwelttoxische Substanzen bei der Anwendung der Fracking-Technologie zur Aufsuchung und Gewinnung unkonventioneller Erdgaslagerstätten nicht zum Einsatz kommen dürfen.

Tatsache ist: bei uns wird bereits seit den 60er Jahren des vergangenen Jahrhunderts im Rahmen der konventionellen Gasförderung „gefrackt“ und nach meinem Kenntnisstand sind diesem Tun bisher keine Menschen zum Opfer gefallen.

Tatsache ist aber auch, dass Fracking – vor allem das unkonventionelle Fracking – heute keiner speziellen Regelung unterliegt. Genau das wollen wir mit den vorliegenden Gesetzentwürfen ändern und möglichst weitreichende Regelungen zum Schutz der Gesundheit der Menschen, der Umwelt und des Trinkwassers erreichen. Jedoch ohne ein pauschales Verbot zu erlassen, dass im Übrigen keine ausreichende Rechtssicherheit bietet.
Anders als bei der seit den 60er Jahren praktizierten konventionellen Gasförderung gibt es in Deutschland noch keine Erfahrungen mit der Gasförderung in so genannten unkonventionellen Lagerstätten, also in Schiefer- und Kohleflözgestein.

Die Gesetzentwürfe der Bundesregierung sehen deshalb für Schiefer- und Kohleflözgestein oberhalb 3000 Metern Tiefe ein generelles Frackingverbot vor. Lediglich wissenschaftlich begleitete und überwachte Probebohrungen sind unter strengsten Umweltanforderungen möglich, um die Auswirkungen von Maßnahmen auf die Umwelt, insbesondere den Untergrund und den Wasserhaushalt, wissenschaftlich erforschen zu können. Nach 2018 können in Ausnahmefällen Fördergenehmigungen erteilt werden. Die Voraussetzungen hierfür sind jedoch äußerst streng gefasst:

- eine unabhängige Expertenkommission aus sechs Mitgliedern (davon drei Umweltinstitute) muss den beantragten Einsatz der Fracking-Technologie in der jeweiligen geologischen Formation mehrheitlich als grundsätzlich unbedenklich einstufen,
- die Kommission zur Bewertung wassergefährdender Stoffe beim Umweltbundesamt muss die verwendeten Fracking-Gemische als nicht wassergefährdend einstufen und
- alle sonstigen umfassenden öffentlich-rechtlichen Zulassungsvoraussetzungen (d.h. insbesondere zum Wasser-, Boden- und Umweltschutz) müssen vorliegen.

Die endgültige Entscheidung über die Genehmigung liegt ausschließlich bei den zuständigen Bergbau- und Wasserbehörden der Länder. Diese sind also an das Votum der o.g. unabhängigen Expertenkommission nicht gebunden. Sollte eine Fracking-Maßnahme unter all diesen Voraussetzungen genehmigt werden, so gelten die oben im Bereich der konventionellen Erdgasförderung genannten Auflagen vollumfänglich. Insgesamt sind die vorgesehenen Umwelt- und Trinkwasserschutzmaßnahmen also sehr weitreichend.

Abschließend möchte ich bemerken, dass die Gesetzentwürfe nicht wie ursprünglich geplant vor der Sommerpause verabschiedet wurden.
Änderungen zu meinen Ausführungen sind also durchaus möglich. Auch daran zeigt sich, dass die Kolleginnen und Kollegen aus den federführenden Ausschüssen noch intensiv an den Gesetzesentwürfen arbeiten, um für die Menschen in unserem Land das bestmögliche Schutzniveau zu gewährleisten.

Mit freundlichen Grüßen
Oswin Veith