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Oskar Burkert
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Frage von Stefan K. •

Frage an Oskar Burkert von Stefan K. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrter Herr Brukert,

scheinbar haben Sie sich noch nie mit der Forderung der SPD eines gemeinsamen längeren Lernens auseinandergesetzt.
Es ist doch falsch, dass Gymnasium, Real- und Hauptschule abgeschafft werden! Die SchülerInnen haben auch weiterhin die Wahlfreiheit.
Bis zur 6. Klasse gehen sie gemeinsam noch in eine Klasse, danach können sie individuell nach ihren Kenntnissen zwischen den Gymnasial-, Haupt- und Realschulklassen variieren. Unter einem Dach! Pädagogisch gesehen die beste Lösung! Der "Gute" lernt vom "Schlechten" und umgekehrt!

Was ist daran falsch?

Und weiterhin interessiert mich als Schüler die Frage: Warum halten Sie an den Studiengebühren fest? Meine Eltern werden es mit ihrem Durchschnittseinkommen niemals schaffen, mir und meinen weiteren drei Geschwistern ein Studium zu finanzieren.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Käßmann,

vielen Dank für Ihre Fragen.

Zur Frage bezüglich der Schulpolitik der SPD möchte ich entgegenhalten, dass ich mich durchaus damit beschäftigt habe. Ergänzend zur Antwort auf die Frage von Herrn Grothe möchte ich Folgendes ausführen:
Richtigerweise sprechen Sie selbst in Ihrer Frage einmal von "Schulen", die abgeschafft werden, und das andere Mal von "Klassen", die eingerichtet werden. Ob es jedoch überhaupt eine Differenzierung ab der 7. Klasse (bspw. in Gymnasial-, Real- und Hauptschulklassen) geben wird, entscheiden laut SPD-Landtagswahlprogramm (S. 15) Eltern, Schule und Schulträger gemeinsam.
Ob längeres gemeinsames Lernen (bspw. bis zur Klasse 6) richtig oder falsch ist, vermag ich nicht zu sagen. Ich halte es allerdings für falsch, ein bestehendes System mit viel Aufwand abzuschaffen und ein neues zu etablieren, ohne dass es Anhaltspunkte dafür gibt, dass das neue System bessere Ergebnisse liefert.
Dazu sagte Prof. Dr. Jürgen Baumert vom Max-Planck-Institut für Bildungsforschung Berlin in einer Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung im Dezember: "Es gibt keine Aussage, dass das garantiert ist, wenn man länger lernen lässt. Es erlaubt nur die Aussage: Längeres Lernen muss nicht zu schlechteren Ergebnissen führen, es kann dies aber unter bestimmten kulturellen kontextuellen Randbedingungen."

Nun zu Ihrer zweiten Frage betreffend Studienbeiträge: Jeder, der in Nordrhein-Westfalen studieren will, kann dies unabhängig vom Einkommen seiner Eltern tun - und das an Hochschulen mit verbesserten Studienbedingungen. Die Einnahmen aus den Studienbeiträgen verbleiben an den Hochschulen. Es gibt keine Verrechnung mit staatlichen Zuwendungen. Die Hochschulen erhalten damit die Chance, durch diese zusätzlichen Finanzmittel Investitionen in die Lehrinfrastruktur sowie in zusätzliche Lehrangebote und zusätzliches Lehrpersonal zu tätigen und damit die Qualität der Lehre nachhaltig zu steigern. Wer unzureichende Studienbedingungen vorfindet, hat ein Beschwerderecht.
Die von der Landesregierung eingeführten Studienbeiträge sind sozialverträglich gestaltet. Erstens haben Studierende ein Anrecht auf ein zinsgünstiges Darlehen und eine nachgelagerte Rückzahlung. Zweitens ist die maximale Rückzahlungsverpflichtung für BAföG-Empfänger auf 10.000 Euro begrenzt.
Die Studienbeiträge sind auf 500 Euro pro Semester begrenzt. Studierende haben einen Anspruch auf ein Studienbeitragsdarlehen von der NRW.Bank. Die Bonität wird nicht überprüft. Die Rückzahlung beginnt zwei Jahre nach Ende des Studiums. Voraussetzung hierfür ist ein hinreichendes Einkommen.
Weiter Informationen zu Studiengebühren in NRW finden sie in der Broschüre des Innovationsministeriums NRW "Studienbeiträge - Informationen zum Gesetz". Sie können Sie unter www.innovation.nrw.de herunterladen.

Wenn Sie weitere Fragen oder Vorschläge für Verbesserungen haben, freue ich mich über Ihre Anregungen.

Mit besten Grüßen

Oskar Burkert