Wird als Teil des Gesetzesentwurf zur Überarbeitung des Staatsangehörigkeitsrechtes, die Notwendigkeit der Beibehaltungsgenehmigung vor Annahme einer weiteren Staatsbürgerschaft wegfallen?
Sehr geehrte Herr Nouripour,
am Freitag, den 6.1.2023 wurde der Bundesregierung ein Entwurf des überarbeiteten Staatsangehörigkeitsrechtes zur Abstimmung vorgelegt. Sieht dieser Entwurf auch den Wegfall der Beibehaltungsgenehmigung (§ 25 Abs. 2 StAG) vor? In anderen Worten, wird es bei erfolgreicher verabschiedung der Gesetzesänderung möglich sein, als deutscher Staatsbürger eine weitere Staatsbürgerschaft anzunehmen (Doppelte Staatsbürgerschaft- z.B. Deutschland-USA) ohne zuvor die Beibehaltungsgenehmigung zu erlangen?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Chris
Sehr geehrter Herr R.,
die Mehrstaatigkeit soll für alle möglich werden, das bedeutet, dass es keine Beibehaltungsgenehmigungen mehr braucht. Eine doppelte Staatsangehörigkeit (oder mehrfache Staatsangehörigkeiten) sind dann möglich, wenn auch das Staatsangehörigkeitsrecht der anderen Länder mehrfache Staatsangehörigkeiten zulassen.
Freundliche Grüße
Team Nouripour