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Omid Nouripour
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Frage von Karin D. •

Welches Schutzkonzept hat die Stadt Frankfurt für den Fall einer Bombadierung oder eines nuklearen Angriffs und wo finde ich dieses? Wo finde ich die Lage der Schutzbunker in Frankfurt?

Bitte verweisen Sie mich nicht auf die allgemeine Seite des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz. Dort finde ich keine Einzelheiten, welches Katastrophenschutzkonzept die Stadt Frankfurt mit ihrer besonderen Disposition für einen (nuklearen) Angriff hat.
Ich schreibe konkret als frankfurter Bürger.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau D.,

vielen Dank für Ihre Frage. Ob es ein konkretes Schutzkonzept gibt und wie dieses aussieht, kann ich Ihnen als Bundestagsabgeordneter nicht mitteilen, da es sich hier um eine städtische Verwaltungsangelegenheit handelt. Hierzu würde ich Ihnen empfehlen, mit den zuständigen Dezernaten I und IX der Stadt Frankfurt in Verbindung zu setzen, die für Internationale Angelegenheiten bzw. für Ordnung, Sicherheit und Brandschutz zuständig sind. Diese sollten Ihnen eine Aussage geben können. Eine allgemeine Aussage zum Zivilschutz trifft der Magistrat in einer öffentlichen Stellungname zu einer Anfrage des Ortsbeirates 11 (PARLIS - Schutzkonzepte und Schutzräume im Frankfurter Osten - Schutz bei Katastrophen, Terroranschlägen und militärischen Auseinandersetzungen): „Die Zivile Verteidigung und damit der Zivilschutz sind Teilbereiche der Gesamtverteidigung der Bundesrepublik Deutschland und damit Aufgabe des Bundes. Nach dem Ende des Kalten Krieges wurde die Aufgabenwahrnehmung in diesen Bereichen auf allen staatlichen Ebenen sukzessive zurückgefahren.“

Über die konkreten Standorte und Einsatzfähigkeit der einzelnen Schutzbunker sollte Ihnen die Dezernate ebenfalls Auskunft geben können, sofern dies möglich ist. In der bereits erwähnten öffentlichen Stellungnahme nimmt der Magistrat wie folgt dazu Stellung: „Insgesamt gab es in Frankfurt 27 Zivilschutzanlagen mit einer Gesamtkapazität von rund 30.000 Schutzplätzen, so auch Anlagen im Ortsbezirk 11. 23 davon sind stadtweit rückabgewickelt und an den Eigentümer, überwiegend der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben BImA, zurückgegeben worden. Rückabgewickelte Bunker unterliegen nicht mehr der Zivilschutzbindung und stehen damit für Zivilschutzzwecke, zumindest aktuell, nicht zur Verfügung. Welche abgewickelten Bunker sich überhaupt noch im Besitz der BImA befinden oder bereits für andere Verwendungen vorgesehen sind, ist nicht bekannt. Damit ist auch unklar, welche von diesen Schutzanlagen ggf. kurzfristig wieder aktiviert werden können. Ebenso unklar ist, ob entwidmete Schutzbauten heutigen Anforderungen erfüllen. Dies gilt auch für die vier Bauten auf Stadtgebiet die zwar (noch) über eine Zivilschutzbindung verfügen, aber inaktiv sind.“

 

Mit freundlichen Grüßen
Omid Nouripour

 

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