Warum streicht ihr die tag Quote für 45 km/h roller
Bisher war es möglich, durch freiwillige Zulassungen zum Beispiel von 45-km/h-Elektrorollern von der THG-Prämie zu profitieren. Da es für diese Fahrzeugklasse keinen Schätzwert zur Emissionseinsparung gibt, wurde die Pauschale für Elektroautos herangezogen. Das Umweltbundesamt wird zukünftig keine THG-Quoten für Fahrzeugklassen mit freiwilliger Zulassung bewilligen
Was ist den das für ein schwachsinn
Ich fahre täglich mit meine eRolle 45 km/h
Jetzt streicht ihr die Premie
Wo ist da meine Motivation
Ich Steig jetzt wieder auf Benziner
Wollt ein auf Klimaneutral machen
Nehmt aber das beste und sauberste und platzsparendes Fortbewegungsmittel die Quote
Wundert euch nicht
Das ist so ein dummer Entscheid
Sehr geehrter Herr A.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Die Einbeziehung von Elektrofahrzeugen in den THG-Zertifikatehandel wird in der 38. Bundesemissionsschutzverordnung (BImschV) geregelt. Bislang waren Kleinkrafträder und Leichtfahrzeuge in der 38. BImschV nicht berücksichtigt, da sie als zulassungsfreie Fahrzeuge gelten. Die Regelung in der 38. BImschV betrifft ausschließlich zulassungspflichtige Fahrzeuge.
In der Praxis besteht jedoch die Möglichkeit, auch zulassungsfreie Fahrzeuge freiwillig zuzulassen. Durch diese freiwillige Zulassung konnten bisher auch Kleinkrafträder vom Zertifikatehandel profitieren, was bei der Gesetzgebung bisher nicht berücksichtigt wurde.
Mit der Novelle der 38. BImschV wird diese Regelungslücke in der Verordnung nun geschlossen. Der Grund dafür, dass zulassungsfreie Kraftfahrzeuge nicht am Zertifikatehandel teilnehmen sollen, liegt darin, dass der Auszahlungsbetrag im Verhältnis zu den Verwaltungskosten viel zu gering wäre.
Der aktuelle Auszahlungsbetrag richtet sich nach einem Pauschalbetrag, der an der jährlichen Durchschnitts-Ladeleistung eines E-Autos ausgerichtet ist. Es erscheint weder logisch noch gerecht, für zwei Fahrzeugtypen mit völlig unterschiedlichen Anschaffungs- und Betriebskosten den gleichen Auszahlungsbetrag festzusetzen. Die Kostenunterschiede zwischen einem E-Auto und einem E-Leichtkraftfahrzeug belaufen sich pro Jahr auf mehrere tausend Euro, wenn man die jährliche Abschreibung des Kaufpreises und die Unterhaltskosten betrachtet.
Alle wichtigen Informationen zur THG-Quote finden Sie außerdem hier: https://www.bmuv.de/presse/fragen-und-antworten-faq/fragen-und-antworten-zur-anrechnung-von-strom-in-elektrofahrzeugen-im-rahmen-der-thg-quote
Zudem profitieren Sie natürlich auch von der Steuerbefreiung für Kleinkrafträder.
Mit freundlichen Grüßen
Team Nouripour