Warum sind Wildtiere im Zirkus immer noch erlaubt?
Sehr geehrte Frau B.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Dieses Jahr feiern wir 75 Jahre Grundgesetz – seit 2002 ist darin auch der Schutz der Tiere als Staatsziel festgelegt. Doch zwischen dem Auftrag des Grundgesetzes und der Wirklichkeit klafft bislang eine erhebliche Lücke. Das Leid der landwirtschaftlich genutzten Tiere ist nur eines von vielen eindrücklichen Beispielen dafür. Missstände zu beheben und Lücken in der Gesetzgebung zu schließen, ist unser Anspruch. Im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung haben wir uns auf konkrete Vorhaben zur Verbesserung des Tierschutzes in Deutschland geeinigt. Die Novellierung des Tierschutzgesetzes ist nicht nur das umfangreichste tierschutzpolitische Vorhaben dieser Legislatur, sondern sogar der vergangenen Jahrzehnte.
Wir planen ein Verbot der wichtigsten Wildtierarten in Zirkussen: Dazu zählen Giraffen, Elefanten, Nashörner, Flusspferde, Primaten, Großbären, Großkatzen und Robben. Derzeit fehlt es an gesetzlichen Regelungen für den Umgang mit Tieren in Zirkussen. Die Haltungsbedingungen sind bisher in nicht rechtsverbindlichen Leitlinien festgehalten. Mit diesem Gesetz wollen wir den in unserer Verfassung verankerten Tierschutz umsetzen. Ausnahmen für zoologische Gärten sowie für Tiergehege im Sinne des § 43 des Bundesnaturschutzgesetzes sind dabei berücksichtigt.
Nachdem das Bundeskabinett die Novelle des Tierschutzgesetzes im Mai 2024 beschlossen hat, möchten wir das Gesetz im September in den Bundestag einbringen.
Mit freundlichen Grüßen
Team Nouripour