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Omid Nouripour
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Claudia M. •

Sind die (verlängerten) Sonderregelungen in §246BauGB für den erleichterten Bau von Unterkünften zur Unterbringung von Geflüchteten+Asylbegehrenden bis zum 31.12.2027 Diskriminierung+Verstoß AGG+etc?

Ist der Bau + die Vergabe von (bezahlbaren) Unterkünften + Wohnungen AUSSCHLIESSLICH nach Nationalität + Aufenthaltsstatus Diskriminierung + ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz AGG + etc?

Beispiel Bayern:
Lt. VGH Bayern Beschluss v. 14.04.2021 12 N 20.2529 + 16.05.2018 12 N 18.9 waren die Unterkunftsgebühren für ASYLBEWERBER verfassungswidrig und wurden gesenkt; aktuell lt DV Asyl zB 1 Person €79 Mehrbettzimmer bis 4 Personen.
Lt. Focus vom 07.02.2023 "Unglaublicher Wucher - München zahlt für Wohnungslose pro Bett €1.500" im Container-Zimmer mit 3 Personen = €4.500 pro Zimmer für WOHNUNGSLOSE / OBDACHLOSE.

Aus verschiedenen bekannten Gründen finden viele Haushalte keine bezahlbaren regulären Wohnungen. Die Zahl der Wohnungs-+Obdachlosen wird in Deutschland weiter massiv steigen.

Warum keine einheitlichen Unterkunftsgebühren auf Basis der örtlichen Mietobergrenzen sowie Sonderregelungen im BauGB für BEZAHLBARE Unterkünfte für Wohnungs-+Obdachlose?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau M.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

In Deutschland besteht ein deutlicher Mangel an individuell bezahlbarem Wohnraum. Es müssen staatliche Investitionen in die soziale Infrastruktur und bezahlbaren Wohnraum getätigt werden, um die Baubranche zu stärken und nachhaltige Strategien zu erarbeiten.

Als Bundesregierung übernehmen wir Verantwortung und stellen über verschiedene Programme Fördermittel für dringend benötigte Investitionen bereit. Unser Ziel ist es, bezahlbaren Wohnraum für alle zu schaffen. Bei der Förderung des sozialen Wohnungsbaus hat die Ampel-Koalition einiges in die Waagschale geworfen: Allein im Jahr 2024 investieren wir 3,15 Milliarden Euro in die soziale Wohnraumförderung – mehr als das Dreifache im Vergleich zu 2021. Bis 2027 stellt die Ampel Bundesmittel für die soziale Wohnraumförderung in Höhe von 18,15 Milliarden Euro zur Verfügung. Hinzu kommen die Fördermittel der Länder.

Die Ampel-Koalition hat sich vorgenommen, bis 2030 Obdach- und Wohnungslosigkeit zu überwinden. Um dieses Ziel zu erreichen, braucht es eine Gesamtstrategie, die derzeit von Regierung, Verbänden und Betroffenen gemeinsam im Rahmen des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit erarbeitet wird. Der Kabinettsbeschluss wird für Ende März 2024 angestrebt.

Die Unterbringung von Geflüchteten liegt in der Verantwortung der Kommunen. Die anfallenden Kosten variieren je nach Art der Unterbringung und den örtlichen Gegebenheiten. Die Sonderregelungen in § 246 des Baugesetzbuchs (BauGB) erleichtern den Bau von Unterkünften für Geflüchtete. Der Gesetzestext enthält keine Bedingungen bezüglich der Nationalität der Personen, die in den Unterkünften untergebracht werden.

Freundliche Grüße
Team Nouripour

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