Inwiefern kann Deutschland noch frei entscheiden ob es in der Nahost-Politik einen Unterschied macht zwischen dem Recht auf Selbstverteidigung und Kriegsverbrechen gegen Zivilisten bzw. Massenmord?
Grün hiess .Mal "Keine Waffen an Kriegsparteien".
Sehr geehrter Herr J.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Die Bundesregierung bekräftigt ihre uneingeschränkte Unterstützung für Israel in seiner Reaktion auf die Terrorangriffe vom 7. Oktober sowie die anhaltenden Terrorakte der Hamas. Israel hat das Recht, sich im Rahmen des humanitären Völkerrechts zu verteidigen. „Bei allen militärischen Aktionen muss es aber natürlich darum gehen, Zivilistinnen und Zivilisten zu schützen; ihr Leben zu schützen ist das höchste Gebot. Das ist unsere klare Botschaft an Israel“, betonte der Sprecher des Auswärtigen Amts, Sebastian Fischer, in der Regierungspressekonferenz am 4. November 2024.
Hinsichtlich der Waffenlieferungen an Israel erklärte Herr Fischer: „Rüstungsexporte der Bundesregierung werden immer im Einzelfall und vor dem Hintergrund der außen- und sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen beschlossen, aber genauso mit Blick auf die menschenrechtlichen und humanitären Auswirkungen.“
Das vollständige Protokoll der Regierungspressekonferenz können Sie unter folgendem Link einsehen: Regierungspressekonferenz vom 4. November 2024.
Mit freundlichen Grüßen
Team Nouripour