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Omid Nouripour
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Frage von Hans M. •

Das geltende Beamtengesetz stammt noch aus 1951 und lehnt an das Weimarer Beamtenrecht an ! Warum ist es bis heute nicht, der gesellschaftlichen Realität entsprechend, fortentwickelt (Art33(5)GG) ?

Herr Nouripour,

Es gibt keinen Anspruch auf eine bestimmte Höhe und insbesondere auf den unveränderten Bestand von Besoldung und Versorgung von Beamten!

Der Gesetzgeber kann z. B. auf Grund gesamtgesellschaftlicher Veränderungen, systemimmanent Umstellungen vornehmen, dies ist geltende Rechtsprechung

https://www.dbb.de/beamtinnen-beamte/versorgung.html

Art33(5) GG : "Das Recht des öffentlichen Dienstes ist unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums ...FORTZUENTWICKELN ".

Warum klafft zwischen den Renten und den Pensionen eine wachsende Gerechtigkeitslücke, dies im 21.Jhr, einer rot/grünen Regierung und der großen demokratische Mehrheit (81%), die Beamtenprivilegien abschaffen will?

https://insm.de/aktuelles/pressemitteilungen/insm-umfrage-grosse-mehrheit-will-beamtenprivilegien-abschaffen

Wann fangen die Grünen endlich an, wenigstens die Alimentierung der Bundesbeamten der gesellschaftl Realität des 21Jhr. anzupassen / nach Art33(5) GG fortzuentwickeln?

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